Geburt Kind und Vater lebt im Ausland

  • Hallo zusammen,

    ich hätte zur Geburt meines Babys auch eine Frage, und bevor ich einen neuen Thread öffne, dachte ich, ich mache hier weiter? Und mein Problem ist vllt etwas speziell...

    Und zwar: Das Baby ist 2021 in Deutschland geboren und lebt in meinem Haushalt. Der Vater lebt und arbeitet im Ausland und ist auch nicht in Deutschland gemeldet. Er hat somit "2021 im Ausland gelebt und war in dieser Zeit nicht unbeschränkt steuerpflichtig". Wir führen quasi eine Fernbeziehung und ziehen das Baby auch gemeinsam groß. Ergo ich bin nicht alleinerziehend. Wenn ich das nun aber alles so ins Programm eingebe, kommt der Abschnitt für "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" und muss ausgefüllt werden. Kann ich das irgendwie umgehen?

    Vielen Dank schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nicht einfach an irgendeinen ähnlichen Thread dranhängen. Außer einem gerade geborenen Kind gibt es zu dem Fall Geburt Kind wirklich keinerlei Gemeinsamkeiten. Ich habe den Post deshalb in einen eigenen Thread verschoben.


    Wir führen quasi eine Fernbeziehung und ziehen das Baby auch gemeinsam groß. Ergo ich bin nicht alleinerziehend.

    Was heißt denn quasi? Entweder Ihr lebt gemeinsam oder Ihr lebt nicht gemeinsam. Die Kindergeldstelle wird ja auch ihre Meinung dazu haben. Also alles entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten in das Programm eingeben und dann sollte es doch passen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Geburt Kind und Vaterlebt im Ausland“ zu „Geburt Kind und Vater lebt im Ausland“ geändert.
  • Alleinerziehend ist, wer nicht verwitwet ist und die Voraussetzungen für das Splittingverfahren (Ehegatten) nicht erfüllt und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person führt. So steht es im Gesetz und wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Wer das Kind erzieht, spielt keine Rolle.

  • Bitte nicht einfach an irgendeinen ähnlichen Thread dranhängen. Außer einem gerade geborenen Kind gibt es zu dem Fall Geburt Kind wirklich keinerlei Gemeinsamkeiten. Ich habe den Post deshalb in einen eigenen Thread verschoben.


    Was heißt denn quasi? Entweder Ihr lebt gemeinsam oder Ihr lebt nicht gemeinsam. Die Kindergeldstelle wird ja auch ihre Meinung dazu haben. Also alles entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten in das Programm eingeben und dann sollte es doch passen.

    Okay... sorry...


    Offiziell leben wir nicht gemeinsam, denn wir sind nicht zusammen in einem Ort gemeldet. Ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und zahle Steuern in De, während mein Partner im Ausland arbeitet und dort Steuern zahlt. Die Kindergeldstelle weiß Bescheid, denn genauso habe ich es auch angegeben.


    Alleinerziehend ist, wer nicht verwitwet ist und die Voraussetzungen für das Splittingverfahren (Ehegatten) nicht erfüllt und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person führt. So steht es im Gesetz und wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Wer das Kind erzieht, spielt keine Rolle.

    Danke, das hat mir sehr weitergeholfen! Ich wusste nicht, dass im Steuerrecht alleinerziehend anders definiert ist.