Steuerfreibetrag für Renten findet im Steuerberechnungsprogramm TAX 2022 keine Anwendung

  • Der aktuelle Steuerfreibetrag für Renten findet im Steuerberechnungsprogramm TAX 2022 keine Anwendung. Lediglich der Rentenfreibetrag in Höhe von 19% wird darin berücksichtigt.

    Der Steuerfreibetrag kann bekanntlich jährlich vom Bundestag geändert werden. Der aktuelle Betrag findet sich in § 34a Einkommenssteuergesetz, aktuell liegt der Steuerfreibetrag für 2021 bei 9744 Euro. Folglich dürfte m.E. lediglich der Beitrag, der diesen Beitrag überschreitet, steuerlich berücksichtigt werden. In meinem Fall wurde die Summe für 2021 direkt vom Finanzamt übermittelt und vom Programm übernommen, obwohl diese unter dem Steuerfreibetrag liegt. Wie sollte ich mich verhalten? Die Einkünfte aus der Rente meiner Ehefrau in der Steuererklärung einfach ignorieren oder darauf vertrauen, dass das Finanzamt dieses berücksichtigt? Andere Freibeträge (z.B. Übungsleiterpauschale) werden ja auch bereits im Programm berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkünfte der jeweiligen Einkunftsarten berechnen sich nach den jeweiligen Vorschriften des EStG. Daraus wird nach den weiteren Vorschriften des EStG ein zu versteuerndes Einkommen ermitteln, auf das die maßgebliche Steuertabelle (Grundtabelle/Splittingtabelle) angewendet wird.


    Du verwechselst das offensichtlich mit dem Eingangsbetrag der Grundtabelle 2021 (Splittingtabelle Ehegatten doppelter Betrag). Alle gesetzlichen Freibeträge sind in dieser/n Tabelle/n eingearbeitet. Und was Du aus dem § 34a EStG dazu lesen willst, erschließt sich mir leider nicht.


    Du solltest einfach einmal die Steuerberechnung Deiner Software nebst deren detaillierter Anlagen und Erläuterungen intensiv lesen.

  • Mein Denkfehler lag in der irrigen Annahme, dass die geringe Rente meiner Ehefrau aufgrund des Freibetrags steuerlich keine Berücksichtigung in meiner Steuererklärung findet. Bei einer Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Eheleute logischerweise zusammen gerechnet ;)