KUG richtig kontieren

  • Hallo tax Freunde,


    wie kontiere ich KUG vom Arbeitsamt an mich als Unternehmer in tax.
    Ich wollte "Bank" also 1200 an "an sonstige Vermögensgegstände" also 1500 buchen. Das wird allerdings nicht angenommen. In meinem Kontoplan kann ich 1500 als Konto überhaupt nicht finden. Ich weiß allerdings auch nicht wo ich in tax den Kontorahmen erweitern kann.
    Wer kann mir helfen?

    Besten Dank im Voraus

    Nikolai

  • Hallo tax Freunde,

    wie kontiere ich KUG vom Arbeitsamt an mich als Unternehmer in tax.
    Ich wollte "Bank" also 1200 an "an sonstige Vermögensgegstände" also 1500 buchen. Das wird allerdings nicht angenommen. In meinem Kontoplan kann ich 1500 als Konto überhaupt nicht finden. Ich weiß allerdings auch nicht wo ich in tax den Kontorahmen erweitern kann.

    Wo wurde denn das KUG bei der Abrechnung hingebucht?

    Wenn man schon über Forderungen buchen will, würde ich persönlich 1544 nehmen (Forderungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit), das sollte standardmäßig auch aktiviert sein.


    Es ist etwas gewöhnungsbedürftig, welche Konten bei welcher Bcuhungsart zur Verfügung stehehen, notfalls "freie Buchung" wählen, dort hat man immer alle aktivierten Konten zur Auswahl.


    Über Stammdaten / Konten aktivieren kann man alle Konten aktivieren, selbst wenn sie bei der EÜR überhaupt keinen Sinn ergeben sollten

  • Wenn die Forderungen aber erfüllt werden, also das Geld der Agentur auf dem Konto des Arbeitgeber eingeht, dass muss ich doch umbuchen. Und darum geht es hier. Das mit der "freie Buchung" habe ich auch versucht, aber auch da gab es das Konto nicht. Genauso wenig gibt es das Konto 1500 nicht im Kontenplan und Buchungen. 1544 sehe gerade, gibt es auch nicht im Kontenplan. Irgendwo müsste ich doch diese Konten freischalten können, nur wo?

  • Wenn die Forderungen aber erfüllt werden, also das Geld der Agentur auf dem Konto des Arbeitgeber eingeht, dass muss ich doch umbuchen. Und darum geht es hier. Das mit der "freie Buchung" habe ich auch versucht, aber auch da gab es das Konto nicht. Genauso wenig gibt es das Konto 1500 nicht im Kontenplan und Buchungen. 1544 sehe gerade, gibt es auch nicht im Kontenplan. Irgendwo müsste ich doch diese Konten freischalten können, nur wo?

    Vermutlich ist es dann der EKR03. Dort gibt es die Konten nicht, und die müssten einfach in der Kontenverwaltung von Hand angelegt werden. Da das Konto nicht ergebniswirksam ist, ist das auch nicht sonderlich komplex. Es wird wohl davon ausgegangen, dass die Erstattung direkt auf die Kostenkonten gebucht wird.


    Persönlich nehme ich deswegen immer lieber den SKR03, weil mir der Auszug des EKR03 doch etwas zu grob ist. Aber auch dies ist Geschmackssache.


    Ich tue mich nur immer etwas schwer, bei einer EÜR Forderungen überhaupt gesondert auszuweisen, wobei es natürlich mitunter die Buchungen vereinfacht.

  • Ich meine ich hätt SKR03 eingegeben. Die Frage ist nur wo finde ich welchen Kontenrahmen ich eingetragen habe und dann müsste ich diesen auch auch hoffentlich erweitern können, falls es tatsächlich EKR03 sein sollte. Im Handbuch finde ich dazu nichts. Ich bin mir aber sicher, dass mich das Programm bei der Einrichtung nach dem Kontenrahmen gefragt hat. Ich glaube es war SKR04 möglich. Weiß jemand wo ich das verstellen kann?

  • Ich meine ich hätt SKR03 eingegeben. Die Frage ist nur wo finde ich welchen Kontenrahmen ich eingetragen habe und dann müsste ich diesen auch auch hoffentlich erweitern können, falls es tatsächlich EKR03 sein sollte. Im Handbuch finde ich dazu nichts. Ich bin mir aber sicher, dass mich das Programm bei der Einrichtung nach dem Kontenrahmen gefragt hat. Ich glaube es war SKR04 möglich. Weiß jemand wo ich das verstellen kann?

    Wenn man einmal einen Kontenrahmen festgelegt hat, kann man den nicht mehr ändern.


    Üblicherweise stehen EKR03, SKR03, SKR04 sowie zwei Branchen-Kontenpläne SKR03BPA und SKR03BPZ für Ärzte und Zahnärzte zur Verfügung.


    Aber wie schon mehrfach erwähnt, man kann sich fehlende Konten sehr leicht einrichten, das Kapitel im Handbuch, in welchem das ausführlich beschrieben ist, heißt "Kontenverwaltung und Kontenplan".


    Wo kommen denn die Buchungen für die Forderung gegen die Arbeitsagentur her? Was spricht denn dagegen, diese bei Erstattung des KUG gegen die Bank zu buchen? Man sollte, wie schon geschrieben, bei der EÜR aufpassen, irgendwelche offenen Forderungen zu buchen, da dies ggfs. zu falschen Auswertungen führen kann.


  • Ich wollte "Bank" also 1200 an "an sonstige Vermögensgegstände" also 1500 buchen.

    Die Buchung mach doch nur dann Sinn, wenn Du vorher schon den Anspruch auf KuG per "Sonstige VG / Zuschuss AfA" gebucht hast. Oder wie/wann willst die Forderung sonst ausgleichen?

  • Die Buchung mach doch nur dann Sinn, wenn Du vorher schon den Anspruch auf KuG per "Sonstige VG / Zuschuss AfA" gebucht hast. Oder wie/wann willst die Forderung sonst ausgleichen?

    Genau das ist ja meine Rede die ganze Zeit. Irgendwoher müssen die KUG-Buchungen ja kommen, und die Betriebseinnahme auf einem Forderungskonto im Haben nicht ergebniswirksam versauern zu lassen, sicher der falsche Weg. :)

  • Die Buchung mach doch nur dann Sinn, wenn Du vorher schon den Anspruch auf KuG per "Sonstige VG / Zuschuss AfA" gebucht hast. Oder wie/wann willst die Forderung sonst ausgleichen?

    Genau das wollte ich ja auch, aber auch diese Buchung ist nicht möglich, da das Konto 1544 nicht existiert. Vielleicht verrät mir jemand wie ich die Konten manuell einrichten kann.
    Im übrigen kann ich bisher auch noch nicht herausfinden, welchen Kontorahmen ich anfänglich ausgewählt habe. Wo finde ich das in der Software?

  • Genau das wollte ich ja auch, aber auch diese Buchung ist nicht möglich, da das Konto 1544 nicht existiert. Vielleicht verrät mir jemand wie ich die Konten manuell einrichten kann.

    Stammdaten - Kontoverwaltung - Neu

    Im übrigen kann ich bisher auch noch nicht herausfinden, welchen Kontorahmen ich anfänglich ausgewählt habe. Wo finde ich das in der Software?

    Meines Wissens gar nicht. Aber nach dem hier Geschriebenen ist es ziemlich sicher die Standardvorgabe EKR03

  • Genau das wollte ich ja auch, aber auch diese Buchung ist nicht möglich, da das Konto 1544 nicht existiert.

    Wie wär´s mal mit nem Grundkurs in Buchhaltung?

    Du sprichst hier nur Bilanzkonten an, brauchst aber ein G+V-Konto für die erfolgswirksame Verbuchung der Forderung.

    Ich rate zu einem Rechnungswesen-Forum für die Grundlagen.

  • Stammdaten - Kontoverwaltung - Neu

    Meines Wissens gar nicht. Aber nach dem hier Geschriebenen ist es ziemlich sicher die Standardvorgabe EKR03

    Stammdaten ...
    Danke für den Wegweiser! Kannst du mir noch sagen a) zu welcher Kategorie 1500 (sonstige Vermögensgegenstände) und 1740 (Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt) jeweils gehören. Bei 1740 würde ich ja mal auf Grund des Namens auf Verbindlichkeiten tippen und b) zu welchen Formularen ich die Konten zuordnen soll. Da 1500 ja ein durchlaufender Posten ist, würde ich vermuten, dass es zu keinem der Formulare zugeordnet werden muss. Was ist aber mit 1740, das müsste doch der Kategorie "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" zugeordnet werden.

    "Meines Wissens gar nicht ....
    Doch ich habe es gefunden: Datei - Eigenschaften - Daten und das steht dann tatsächlich "EKR03"! Sch... Das man diese Zuordnung nicht ändern kann in SKR03 kann ich nicht nachvollziehen. Das empfinde ich als deutliches Manko des Programms.

  • Wie wär´s mal mit nem Grundkurs in Buchhaltung?

    Du sprichst hier nur Bilanzkonten an, brauchst aber ein G+V-Konto für die erfolgswirksame Verbuchung der Forderung.

    Ich rate zu einem Rechnungswesen-Forum für die Grundlagen.

    Rechnungswese-Forum: Ja, ja da bin ich auch schon ;)
    Was jetzt nun die ganz Konten und dergleichen betrifft, so scheint es in der Finanzbuchhaltung auch unterschiedliche Meinungen zu geben, die ja regelrecht entgegengesetzt sind. Der eine sagt KUG ist ein durchlaufender Posten (Haufe: https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI2149092.html), der andere sagt genau das Gegenteil (adata: https://www.adata.de/blog/kurz…in-der-finanzbuchhaltung/)! Und da willst du mir einen Grundkurs in Buchhaltung verpassen. Da käme ich ja wohl noch verwirrter heraus als ich es jetzt schon bin. :D

  • Was jetzt nun die ganz Konten und dergleichen betrifft, so scheint es in der Finanzbuchhaltung auch unterschiedliche Meinungen zu geben, die ja regelrecht entgegengesetzt sind. Der eine sagt KUG ist ein durchlaufender Posten (Haufe: https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI2149092.html), der andere sagt genau das Gegenteil (adata: https://www.adata.de/blog/kurz…in-der-finanzbuchhaltung/)! Und da willst du mir einen Grundkurs in Buchhaltung verpassen. Da käme ich ja wohl noch verwirrter heraus als ich es jetzt schon bin. :D

    Dein größtes Problem ist, dass du Artikel gegooglet hast, die alle die Situation beim Betriebsvermögensvergleich aufzeigen, weswegen du bei Konten rauskommst, die bei der EÜR nur bedingt Sinn ergeben.


    Aber auch beim Vermögensvergleich wird es nicht auf den Forderungs- und Verbindlichkeitskonten liegen bleiben, sondern auf Kostenkonten landen bzw. gegen die ausgezahlten Beträge aufgerechnet werden. Der erste verlinkte Artikel beschreibt nur, wie die Auszahlung des KUGs zu verbuchen ist und nicht, wie zuvor mit dem KUG-Anspruch zu verfahren ist. Der zweite ist da etwas zielführender, behandelt aber auch nicht das Corona-KUG, bei dem auch Teile der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden und setzt voraus, dass die Löhne zuvor ergebniswirksam verbucht wurden. Am Rande: 4155 für KUG finde ich persönlich etwas eigenartig. Ist schwer zu helfen, wenn man nicht weiß, wie zuvor die Löhne verbucht wurden.


    Kann mich da Funtoms Forderung nach einem Grundkurs Buchführung, und zwar für die EÜR, anschließen.

  • Wie wär´s mal mit nem Grundkurs in Buchhaltung?

    Du sprichst hier nur Bilanzkonten an, brauchst aber ein G+V-Konto für die erfolgswirksame Verbuchung der Forderung.

    Ich rate zu einem Rechnungswesen-Forum für die Grundlagen.

    Rechnungswese-Forum: Ja, ja da bin ich auch schon ;)
    Was jetzt nun die ganz Konten und dergleichen betrifft, so scheint es in der Finanzbuchhaltung auch unterschiedliche Meinungen zu geben, die ja regelrecht entgegengesetzt sind. Der eine sagt KUG ist ein durchlaufender Posten (Haufe: https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI2149092.html), der andere sagt genau das Gegenteil (adata: https://www.adata.de/blog/kurz…in-der-finanzbuchhaltung/)! Und da willst du mir einen Grundkurs in Buchhaltung verpassen. Da käme ich ja wohl noch verwirrter heraus als ich es jetzt schon bin. :D

  • Was jetzt nun die ganz Konten und dergleichen betrifft, so scheint es in der Finanzbuchhaltung auch unterschiedliche Meinungen zu geben, die ja regelrecht entgegengesetzt sind. Der eine sagt KUG ist ein durchlaufender Posten (Haufe: https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI2149092.html), der andere sagt genau das Gegenteil (adata: https://www.adata.de/blog/kurz…in-der-finanzbuchhaltung/)! Und da willst du mir einen Grundkurs in Buchhaltung verpassen. Da käme ich ja wohl noch verwirrter heraus als ich es jetzt schon bin. :D

    Genau den selben Test hast du ja gestern schon gepostet.


    Siehe meine Erklärung dazui von heute Nacht. Hängt immer noch davon ab, wie du die Löhne verbuchst. Es sind beide Artikel korrekt.


    Wie verbuchst du denn nun die Lohnabrechnung?

  • Mein Steuerberater aus 2019 hat die Steuererklärung gemacht, ohne das ich eine Buchhaltung vorlegen musste. Soweit ich weiß bin ich auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine EÜR reicht. Da ich aus bekannten Gründen mir den Steuerberater für 2020 nicht mehr leisten kann, muss ich die Steuererklärung nun selber machen (Kommentare, wie das könnte dich am Ende teurer zu stehen kommen, sind nicht sehr hilfreich, da ich dass selbst bereits einkalkuliert habe). Um die Steuererklärung selbst machen zu können habe ich mir tax 2021 professional gekauft. Hier muss ich nun alles entsprechend nachträglich ausfüllen. Für die Lohnabrechnungen habe ich einen externen Dienstleister, der leider wohl nicht alles richtig gemacht hat und es deshalb zu den Überzahlungen kam. D.h. entsprechend der Meldungen des Dienstleister hat die Kasse bei mir die Beiträge eingezogen, nach dem der Dienstleister entsprechende Korrekturen an die Kasse geschickt hat, hat diese die Rückerstattungen getätigt.
    Mein Ziel ist nun, neben den Ausgaben und Einnahmen die ich bereits zum Großteil in tax verbucht habe, auch diese Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen.
    Um eventuellem Gelästere hier vorzubeugen, hier ein kleiner Einblick in das Unternehmen.
    Gegründet im Februar 2019 als freie Handelsvertretung für Spezial-Rollstühle (Strand-, Wasser- und offroad Rollstühle der Marke Hippocampe). Ziel einen Arbeitsplatz für meine an MS erkrankte Frau mit GdB 100 zu schaffen. Was auch glückte, so dass ich sie ab September 2019 anstellen konnte. Anfänglich bekamen wir EGZ, da es für sie der erste Job nach dem Studium vor ca. 30 Jahren war (Krankheit brach im Studium aus). Ab März 2020 kam dann das KUG wegen Corona dazu. Der Umsatzrückgang von 2019 auf 2020 beträgt ca. 90% offiziell 70% (offiziell weil ich eine Ist-Veranlagung durchführe, und ein Teil der Provisionen aus 19 erst in 20 Überwiesen wurden).
    Neben der ganzen Steuer, habe ich noch einiges mehr u.a. auch die 24 Stunden Betreuung, Krankenkassenbürokratie, Ärger mit dem Arbeitsamt wegen Integrationsmaßnahmen etc. auf meiner täglichen to-do-Liste. Vielleicht wird es verständlich, dass ich mich nicht gerade um einen Grundkurs in Buchhaltung reiße. Da stehen Grundkurse zur Pflege, Behindertenbetreuung, Verwaltungsrecht (KK und Arbeitsagentur) eigentlich deutlich weiter oben auf der Agende. Vielleicht auch mal ganz alleine wieder Urlaub machen.
    Das Unternehmen einzustellen, wehre ich mich aber noch. Ich habe gesehen, welche Lebensenergie meine Frau aus den Kundenbesuchen und der Beratung andere Behinderte vor allem bei Familien mit behindert Kindern gezogen hat und auch welche Freude sie dabei hatte, dass ein Aufgeben für mich nicht in Betracht kommt.

    Ich hoffe die Situation aus der ich heraus meine vielleicht auch dummen Fragen stelle, ist jetzt etwas klarer. Wenn nicht einfach nachfragen.

  • Ich hoffe die Situation aus der ich heraus meine vielleicht auch dummen Fragen stelle, ist jetzt etwas klarer. Wenn nicht einfach nachfragen.

    Nunja, ich habe konkrete Fragen gestellt, nämlich wie die Löhne verbucht wurden, die der Dienstleister abgerechnet hat. Danach entscheidet sich dann, wie das KUG zu verbuchen ist. Typische Lohnprogramme spucken ja meistens gleich die fertigen Buchungssätze aus.

  • Ich bekomme vom Dienstleister nur PDF Listen. U.a. gehört dazu die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die jeder Arbeitnehmer bekommt. Aber auch sowas wie Kurzarbeiterliste, Lohnjournal, Beitragsabrechnung SV, Berufsgenossenschaft, Lohnsteuerjahresausgleich etc. Aber nichts wo ich Buchungssätze erkennen könnte :(