KUG richtig kontieren

  • Ich bekomme vom Dienstleister nur PDF Listen. U.a. gehört dazu die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die jeder Arbeitnehmer bekommt. Aber auch sowas wie Kurzarbeiterliste, Lohnjournal, Beitragsabrechnung SV, Berufsgenossenschaft, Lohnsteuerjahresausgleich etc. Aber nichts wo ich Buchungssätze erkennen könnte :(

    Dann bleibt meine Frage: Wie verbuchst du dann die Löhne? Wohin gehen die Auszahlungen? Dann ergibt sioch von selbst, was mit dem KUG passieren muss.

  • Dann bleibt meine Frage: Wie verbuchst du dann die Löhne? Wohin gehen die Auszahlungen? Dann ergibt sioch von selbst, was mit dem KUG passieren m

    Ich glaube wir müssen klären was du mit verbuchen meints. Ich nutze also keine Buchhaltungssoftware sondern allein tax 2021 professional und dort das Programm Gewinnermittlung. Im Modul Ein- und Ausgaben möchte ich die Buchungen vornehmen. Dort benötige ich aber eben immer auch ein Gegenkonto. Z.B. meine Provisionen buche ich unter 8950 ohne Umsatzsteuer, da es sich um nicht steuerbare Provisionen aus den Niederlanden handelt. Das Gegenkonto ist dann 1200 Bank. Allerdings gibt es die diversen Konten 1500, 1544, 1740 nicht in meinem EKR03. Um sie neu einzurichten benötige ich insbesondere die Informationen zu welchen Kategorien ich diese Konten zuordnen muss. Das finde ich im Netz leider nicht.
    Habe ich jetzt konkret geantwortet?

  • Ich glaube wir müssen klären was du mit verbuchen meints. Ich nutze also keine Buchhaltungssoftware sondern allein tax 2021 professional und dort das Programm Gewinnermittlung. Im Modul Ein- und Ausgaben möchte ich die Buchungen vornehmen. Dort benötige ich aber eben immer auch ein Gegenkonto. Z.B. meine Provisionen buche ich unter 8950 ohne Umsatzsteuer, da es sich um nicht steuerbare Provisionen aus den Niederlanden handelt. Das Gegenkonto ist dann 1200 Bank. Allerdings gibt es die diversen Konten 1500, 1544, 1740 nicht in meinem EKR03. Um sie neu einzurichten benötige ich insbesondere die Informationen zu welchen Kategorien ich diese Konten zuordnen muss. Das finde ich im Netz leider nicht.
    Habe ich jetzt konkret geantwortet?

    Ich glaube, du willst es nicht verstehen.


    Die Gewinnermittlung ist auch eine - wenn auch stark abgespreckte - Buchführungssoftware.


    Alle genannten Konten sind nur Verrechnungskonten. Final müssen die alle einen Saldo von 0 haben, sonst stimmt etwas nicht, wenn es nicht gerade Dinge sind, welche die 10-Tage-Regel betreffen. Deswegen müssen Löhne, Sozialversicherungsbeiträge usw. auf andere Konten gebucht werden. Und genau das ist das Entscheidende für die KUG-Buchungen.

  • Ich glaube, du willst es nicht verstehen.

    Das ist eine böse Unterstellung. Ich möchte weder meine noch sonst jemandem seine kostbare Zeit stehlen.

    Also sie soll ich dann buchen? Wie heißt der Buchungssatz, den auch mein Kontorahmen EKR03 versteht und bucht?
    Bzw. welche weitern Infos, sind bzw. wären notwendig um einen vernünftigen Buchungssatz hinzubekommen.

  • Das ist eine böse Unterstellung. Ich möchte weder meine noch sonst jemandem seine kostbare Zeit stehlen.

    Also sie soll ich dann buchen? Wie heißt der Buchungssatz, den auch mein Kontorahmen EKR03 versteht und bucht?

    Wie hoch ist der Ausfall? Bei 100% (würde ich mal vermuten) heben sich SV-Beiträge, KUG-Auszahlung an AN sowie KUG-Erstattung von der Arbeitsagentur gegenseitig auf, sofern im Rahmen des Corona-KUG auch die SV-Beiträge erstattet werden (ist sonst nicht der Fall).


    Alle drei Zahlungen gegen ein Verrechnungskonto buchen (1756 sollte es auch beim EKR03 geben), da sollte dann 0 rauskommen.

  • Wie hoch ist der Ausfall? Bei 100% (würde ich mal vermuten) heben sich SV-Beiträge, KUG-Auszahlung an AN sowie KUG-Erstattung von der Arbeitsagentur gegenseitig auf, sofern im Rahmen des Corona-KUG auch die SV-Beiträge erstattet werden (ist sonst nicht der Fall).


    Alle drei Zahlungen gegen ein Verrechnungskonto buchen (1756 sollte es auch beim EKR03 geben), da sollte dann 0 rauskommen.

    Also für März 2020 sind es ab dem 16. 100% und das dann für den Rest des Jahres. Ja es handelt sich um Corona-KUG.
    Konto 1756 gibt es im EKR03 nicht bzw. Moment ich muss gerade was nachschauen. Nee Leider gibt es das Konto auch nicht in der Kontenverwaltung. Dort gibt es einige Konten, die noch nicht freigeschaltet sind für das Buchungsmodul.
    Ich müsste es also neu Einrichten. Der Name wäre dann wohl "Lohn- und Gehaltsverrechnung § 11 Abs. 2 EStG" (so jedenfalls im Internet). Die Kategorie des Kontos wäre dann Verrechnung oder Verbindlichkeit und welche Formulare in tax muss ich freischalten?

    Also in der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es ein Ges. Brutto von 499,20 und ein SV. Btto. von 624,00
    Auf der Kurzarbeiterliste die ich von dem Dienstleister bekomme, steht KUG 499,20 und SV-Erstattung 234,62 zusammen sind das 733,82, die mir auch von der Agentur überwiesen wurden.

    Einmal editiert, zuletzt von NSt () aus folgendem Grund: Ergänzungen

  • Na gut, dann wollen wir mal nicht so sein. Fehlende Konten kann man selbst anlegen (Kontoverwaltung / neu). Wenn man wissen will, wie die Einstellungen auszusehen haben für einzelne Konten, kann man sich eine zweite Gewinnermittlung mit SKR03 anlegen und nachgucken, wie das Konto dort eingestellt ist.


    Ich würde es so machen:


    Bruttolohn ohne KUG: 4110 oder 4120 an 1756

    AG-Anteile SV: 4130 an 1756

    Auszahlung, SV-Beiträge und ggfs. Lohnsteuer: 1756 an Bank

    Auszhalung KUG: Bank an 4130 (SV-Anteil), 1756 (Lohnanteil)


    Alternativ kann man den Bruttolohn mit KUG buchen, dann kommt der Lohnanteil des KUG auf 4110 bzw 4120 anstatt 1756 (das waren beide Varianten aus den Artikeln).


    Wenn alles korrekt gebucht ist, muss 1756 wieder einen Saldo von 0 aufweisen, sonst stimmt was nicht.

  • Mein Steuerberater aus 2019 hat die Steuererklärung gemacht, ohne das ich eine Buchhaltung vorlegen musste. Soweit ich weiß bin ich auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine EÜR reicht.

    Warum buchst Du dann nicht so, wie es sich gehört, nach EÜR-Prinzip die Einahmen auf Einnahme- und die Ausgaben auf Betriebsausgabekonten?

    Forderungskonten haben in einer einfachen EÜR nichts zu suchen. Und auch die Bruttolohnverbuchung ist für (D)eine EÜR Mist, weil Du nicht verstehst, was darin passiert.

    Dir ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR völlig unbekannt, wenn Du die beiden verlinkten Artikel, die sich beide ganz eindeutig auf bilanzierende Betriebe beziehen, für Deine EÜR verwenden willst.

    Deshalb nochmal: mach einen Grundkurs in Buchhaltung, bevor was richtig schief geht und das Finanzamt Dich am Allerwertesten packt. Da nützt dann auch kein: das habe ich nicht gewusst. Aber hinterher weisst Du dann wenigstens, wie billig der Steuerberater gewesen wäre. ;)

  • Warum buchst Du dann nicht so, wie es sich gehört, nach EÜR-Prinzip die Einahmen auf Einnahme- und die Ausgaben auf Betriebsausgabekonten?

    Forderungskonten haben in einer einfachen EÜR nichts zu suchen. Und auch die Bruttolohnverbuchung ist für (D)eine EÜR Mist, weil Du nicht verstehst, was darin passiert.

    Dir ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR völlig unbekannt, wenn Du die beiden verlinkten Artikel, die sich beide ganz eindeutig auf bilanzierende Betriebe beziehen, für Deine EÜR verwenden willst.

    Deshalb nochmal: mach einen Grundkurs in Buchhaltung, bevor was richtig schief geht und das Finanzamt Dich am Allerwertesten packt. Da nützt dann auch kein: das habe ich nicht gewusst. Aber hinterher weisst Du dann wenigstens, wie billig der Steuerberater gewesen wäre. ;)

    Ich möchte auf deine Anmaßungen nicht weiter eingehen. Wenn Sie alles gelesen hätten was ich geschrieben haben, wüssten sie warum ich nach den Konten frage. Ich bin Menschen wie nestrot167 dankbar, dass sie mir helfen. Ihre Überheblichkeit hält mich ab von meiner Arbeit und Sie verschwenden Ihre kostbare Zeit. Also entweder Sie geben mir konkrete Antworten auf meine Fragen oder Sie lassen es bitte sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich in diesem Anwenderforum jeder an der Diskussion zu einer Fragestellung beteiligen darf, solange es sachlich und freundlich im Ton bleibt.


    Ansonsten bitte ich zu beachten, dass es nicht immer weiter in eine Art Steuerberatung ausartet, da ich den Thread ansonsten schließen muss. Dem Forum ist eine solche Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nämlich ausdrücklich untersagt. Dies bitte ich, auch bei künftigen Fragen bzw. Problemstellungen zu beachten.

  • Ansonsten bitte ich zu beachten, dass es nicht immer weiter in eine Art Steuerberatung ausartet, da ich den Thread ansonsten schließen muss. Dem Forum ist eine solche Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nämlich ausdrücklich untersagt. Dies bitte ich, auch bei künftigen Fragen bzw. Problemstellungen zu beachten.

    Erbitte einen konkreten Hinweis, bzw. ein konkretes Zitat wo ich um eine Steuerberatung gebeten habe, die unter das Steuerberatungsgesetz fällt.

  • Das habe ich, Du hast es anscheinend nur nicht verstanden:

    wenn Du nach EÜR-Regeln buchst, hast Du dieses Problem hier überhaupt nicht.

    Wie soll ich nach EÜR Buchen? EÜR ist reine Einnahmen Überschuss Rechnung, das ist mir wohl bekannt. Für EÜR brauche ich keine Konto Gegenkonto Buchung. Das Problem bei tax ist aber nur, dass ich für die Steuererklärung, die ich damit machen will, zu jeder Buchung eine Gegenbuchung/ Gegenkonto benötig und damit muss ich wissen welches Konto an welche Gegenkonoto gebucht wird. Ich benötige also einen Buchungssatz! Und darum geht es mir die ganze Zeit? Oder habe ich in der Software irgendwas übersehen, wo ich nur Einnahmen und nur Ausgaben ohne Gegenkonto buchen kann. Dann mit mir sagen wo ich das finde.
    Wo jetzt von Ihnen ein konkreter Hinweis steht, wie ich genau buchen soll, also wie in tax der Buchungsatz aussehen soll, das habe ich bisher nicht gefunden.

  • Wie soll ich nach EÜR Buchen? EÜR ist reine Einnahmen Überschuss Rechnung, das ist mir wohl bekannt. Für EÜR brauche ich keine Konto Gegenkonto Buchung. Das Problem bei tax ist aber nur, dass ich für die Steuererklärung, die ich damit machen will, zu jeder Buchung eine Gegenbuchung/ Gegenkonto benötig und damit muss ich wissen welches Konto an welche Gegenkonoto gebucht wird. Ich benötige also einen Buchungssatz! Und darum geht es mir die ganze Zeit? Oder habe ich in der Software irgendwas übersehen, wo ich nur Einnahmen und nur Ausgaben ohne Gegenkonto buchen kann. Dann mit mir sagen wo ich das finde.
    Wo jetzt von Ihnen ein konkreter Hinweis steht, wie ich genau buchen soll, also wie in tax der Buchungsatz aussehen soll, das habe ich bisher nicht gefunden.

    Wenn du keine Buchung mit Konto und Gegenkonto brauchst, bist du bei der Gewinnermittlung auch falsch. Auch dort wird immer ein Konto und ein Gegenkonto bebucht. Wenn man in dem Eingaben- oder Ausgabenmodus ist, ist das eben implizit die Kasse oder die Bank (1000 bzw. 1200). Auch hier muss die Summe der Soll- und Habenbuchungen identisch sein.


    Wenn man Lohn oder KUG eben nicht durch ein Zwischenkonto buchen will (die Einwände kann ich verstehen, insbesondere, wenn der Jahreswechsel dazwischen liegt, muss man schon sehr genau aufpassen, was man tut), bucht man die einzelnen Ein- und Ausgaben eben auf das entsprechende Kostenkonto, und die Erstattungen (KUG, Lfz nach AAG, ...) bei den entsprechenden Kostenkonten in den Haben. Eventuelle Erstattungen der AG-SV-Beiträge (beim KUG derzeit üblich) setzen die SV-Beiträge auf 4130 herab, die Lohnerstattung auf 4110/4120 usw.

  • Also für März 2020 sind es ab dem 16. 100% und das dann für den Rest des Jahres. Ja es handelt sich um Corona-KUG.
    Konto 1756 gibt es im EKR03 nicht bzw. Moment ich muss gerade was nachschauen. Nee Leider gibt es das Konto auch nicht in der Kontenverwaltung. Dort gibt es einige Konten, die noch nicht freigeschaltet sind für das Buchungsmodul.
    Ich müsste es also neu Einrichten. Der Name wäre dann wohl "Lohn- und Gehaltsverrechnung § 11 Abs. 2 EStG" (so jedenfalls im Internet). Die Kategorie des Kontos wäre dann Verrechnung oder Verbindlichkeit und welche Formulare in tax muss ich freischalten?

    Also in der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es ein Ges. Brutto von 499,20 und ein SV. Btto. von 624,00
    Auf der Kurzarbeiterliste die ich von dem Dienstleister bekomme, steht KUG 499,20 und SV-Erstattung 234,62 zusammen sind das 733,82, die mir auch von der Agentur überwiesen wurden.

    Ich möchte mich auch gerne in die forumsbeherrschende Diskussion einmischen. Ich habe folgendes Problem aus der bisherigen Diskussion herausgelesen: Du hast 733,82 KUG von der Agentur für Arbeit überwiesen bekommen.

    Bekommt die Arbeitnehmerin diesen vollen Betrag oder ist darin auch eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (s. oben "SV-Erstattung") enthalten, die Du an den SV-Träger gezahlt hast?

    Zum Thema Buchführung möchte ich sagen, dass man für die Einnahme- Überschussrechnung natürlich keine Buchführung braucht in der Bestandskonten (z. B. Bank) gebucht werden. Ich verwende zwar für die Erstellung einer EÜR ein anderes Programm, aber das funktioniert auch nur mit der doppelten Buchung. Nur für die EÜR brauche ich z. B. kein Konto Bank, aber es hilft, weil es eine Kontrolle ist. Wenn ich zwischen dem Konto in der Buchführung und dem Kontoauszug eine Differenz habe, kann es sein, dass ich einen Fehler gemacht habe.

  • Gewan Es handelt sich um Corona-KUG und da wird immer auch SV mit erstattet. In dem konkreten Beispiel mit den 733,82 Euro KUG sind 499,20 Entlohnung Arbeitnehmerin und 234,62 SV Beiträge enthalten.
    Gebucht habe ich das Dank netsrot167
    733,82 an 1200 Bank im Soll und gesplittet jeweils im Haben 499,20 an 4120 und 234,62 an 4130.
    Wie ich oben schon geschrieben habe, werde ich durch tax zur "doppelten Buchführung gezwungen" auch wenn es gesetzlich mir nicht vorgeschrieben wird. Das es Vorteile hat, will ich nicht von der Hand weisen. Aber es hat auch Nachteile, man muss sich hineinfuchsen, es kostet Zeit und wenn man Fragen hat, kann es sein dass man dumm angemacht wird, was dann zusätzlich nervt. Es werden dann nicht die Fragen beantwortet sondern einem ein Buchhaltungskurs empfohlen. Nichts für ungut, dass musste aber sein. ;)

  • Wenn Du die Zahlungen auf den gleichen Konten 4120 und 4130 an Bank gebucht hast, ergibt sich ja keine Ergebnisauswirkung und auch die Salden der Konten entsprechen den tatsächlichen Aufwendungen. Mir hat mal eine Buchhalterin empfohlen, Einnahmen, die ich weiterleite auf sonstige Verbindlichkeiten zu buchen. Das führt auch zu einem neutralem Ergebnis. Es gibt offensichtlich nicht die eine allein richtige Lösung. Entscheidend ist doch, dass das Ergebnis stimmt.