Einspruch - Schlichte Änderung

  • Guten Tag!

    Ich habe bereits den Bescheid für 2021 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom FA erhalten.

    Bei dem Kapitel "Steuerbescheid prüfen" folgt in Schritt 3 Einspruch einlegen. Ich möchte aber keinen Einspruch gegen den kompletten Bescheides (mit dem ich grundsätzlich zufrieden bin), sondern nur eine schlichte Änderung der Abrechnung des Solidaritätszuschlages erreichen. Das FA hatte meine entsprechende Vorauszahlung für Q1/2021 nicht berücksichtigt.


    Bei dem vorgesehenen Weg komme ich aber nur zum Standard: "Einspruch gegen den ... Bescheid". Ich finde keine Auswahl diesbezüglich.

    Gibt es eine Möglichkeit, über diesen Weg einen "Antrag auf schlichte Änderung" zu versenden?

    Vielen Dank und mfG Heinz_D

    • Offizieller Beitrag

    Das ist weder ein Grund für einen Einspruch noch für einen Antrag auf schlichte Änderung. Die Anrechnung von ESt-VZ, wie auch Lohnsteuer etc. oder ZASt im Falle der Einbeziehung der Kapitalerträge, ist Teil der Steuerabrechnung und hat mit der Steuerfestsetzung nichts mehr zu tun. Ein Griff zum Telefon sollte reichen. Wobei mich das schon sehr wundert, denn die gezahlten/erstatteten ESt-VZ werden aus der Steuererhebung des FA automatisch übernommen. Du bist Dir insoweit sicher und da wurde nichts evtl. in einem anderen VZ-Bescheid an deren Höhe geändert?

  • Das Landeskasse NRW hatte am 15.03.2021 die Vorauszahlung für Q1/2021 eingezogen: Einkommensteuer, Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag. Am 09.04.2021 hat das FA einen neuen Vorauszahlungsbescheid erstellt und den Soli auf 0,00 EUR gesetzt. Dieser Wert ist dann auch jetzt im Bescheid übernommen worden. Somit ist die Soli-Zahlung vom 15.03.2021 nicht berücksichtigt worden.

    Telefonisch hatte ich das letztes Jahr schon mal beim FA versucht, die SB*in wollte dies auch klären, da für 2021 ja kein Soli mehr anfällt. Wurde aber nicht geklärt.

    Einkommen- und Kirchensteuern wurden korrekt abgerechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Das Landeskasse NRW hatte am 15.03.2021 die Vorauszahlung für Q1/2021 eingezogen: Einkommensteuer, Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag. Am 09.04.2021 hat das FA einen neuen Vorauszahlungsbescheid erstellt und den Soli auf 0,00 EUR gesetzt. Dieser Wert ist dann auch jetzt im Bescheid übernommen worden. Somit ist die Soli-Zahlung vom 15.03.2021 nicht berücksichtigt worden.

    Wie schon gesagt, das kann eigentlich gar nicht sein. Wenn das dort eingegangen ist und nicht erstattet worden ist (Bagatellregelung) oder ggf. auch mit anderen fälligen Beträgen verrechnet worden ist (Verrechnungsmitteilung), dann muss es im Rahmen der Abrechnung zum EStB 2021 abgerechnet werden. Sicher, dass das nicht als Verrechnung mit in der ESt- oder KiSt-Spalte auftaucht? Kann man schon mal schnell überlesen.


    Auf jeden Fall weder etwas für einen Einspruch noch für einen Antrag auf schlichte Änderung. Die Steuerabrechnungen sind innerhalb der Festsetzungsverjährung jederzeit änderbar.

  • das kann eigentlich gar nicht sein

    Das hat seinerzeit die Sachbearbeiterin vom Finanzamt am Telefon auch gesagt. Aber der Buchungstext der Lastschrift ist eindeutig, und eine Erstattung des Soli habe ich bislang nicht bekommen.


    Das Programm gibt dazu folgende Hilfen:


    Abweichung_StVz.jpg


    Dazu habe ich einen passenden Musterbrief gefunden:


    Muster_Schlichte_Änderung.jpg


    Da ich keinen galanten Weg der elektronischen Übertragung (außer Einspruch, ist es aber nicht) gefunden habe, habe ich diesen Antrag mit angehängtem Kontoauszug jetzt per PC-Fax verschickt. Old school, aber Fax hat den Vorteil, dass ich eine Kopie mit Datum- und Uhrzeitstempel sowie Übertragungsbericht als Nachweis habe. Jetzt wird das FA die (sicherlich seltene) Angelegenheit klären müssen.


    Da ich mit der grundsätzlichen Bearbeitung meiner Steuererklärung einverstanden bin, fand ich das als den besten Weg.

    Schauen wir mal, dann sehen wir schon, was passiert.


    MfG Heinz_D

  • Ein Griff zum Telefon sollte reichen.

    Ist wohl uncool, so was auf dem kleinen Dienstweg in 2 Minuten zu klären.

    Fax schreiben, versenden, im FA ausdrucken, Eingangsstempel drauf, richtigen Empfänger raussuchen, dorthin weiterleiten ...

    Es lebe die Bürokratie. ;)

    Und nein, es ist nicht selten, dass etwas geklärt werden muss. Dafür stehen auch Telefonnummern auf jedem Steuerbescheid.

    Vermutlich wird sich rausstellen, dass der Soli erstattet oder verrechnet wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Da ich mit der grundsätzlichen Bearbeitung meiner Steuererklärung einverstanden bin, fand ich das als den besten Weg.

    Schauen wir mal, dann sehen wir schon, was passiert.

    Nein, es war der defintiv schlechteste Weg. Warum fragst Du überhaupt, wenn Du dann doch alles so machst wie Du es möchtest?


    Da ich keinen galanten Weg der elektronischen Übertragung (außer Einspruch, ist es aber nicht) gefunden habe, habe ich diesen Antrag mit angehängtem Kontoauszug jetzt per PC-Fax verschickt.

    Der Antrag ist unzulässig, da er sich je eben gerade gegen die Steuerfestsetzung richtet. Wie oben auch bereits erklärt. Der muss dann auch wieder förmlich abgelehnt werden mit entsprechender Erläuterung und Rechtsbehelfsbelehrung. Und dann kommt der Hinweis, dass die Abrechnung unabhängig davon ist und ggf. geändert werden kann.


    Old school, aber Fax hat den Vorteil, dass ich eine Kopie mit Datum- und Uhrzeitstempel sowie Übertragungsbericht als Nachweis habe. Jetzt wird das FA die (sicherlich seltene) Angelegenheit klären müssen.

    Old school scheint das Telefonat dann auch zu sein.


    Und nein, es ist nicht selten, dass etwas geklärt werden muss. Dafür stehen auch Telefonnummern auf jedem Steuerbescheid.

    Vermutlich wird sich rausstellen, dass der Soli erstattet oder verrechnet wurde.

    Ganz meine Meinung und wird auch genau so sein. Geld verschwindet nicht einfach vom Steuerkonto.

  • Wenn Du Soli gezahlt hast, ist der auch irgendwo hingekommen. Wie meine Vorredner schon empfohlen haben, lässt sich das prima telefonisch mit dem Buchhalter der Finanzkasse klären. Der kann Dir genau sagen, wohin Dein Soli gebucht wurde.

    Falls ausnahmsweise Meinungsverschiedenheiten über die Abrechnung bestehen, musst Du einen Abrechnungsbescheid beantragen, gegen den kannst dann Einspruch einlegen.