Zwei Arbeitszimmer gemeinsames Eigentum Ehepartner

  • Ein Ehepaar besitzt ein Einfamilienhaus (Ehemann 75 % Miteigentumsanteil, Ehefrau 25 % Miteigentumsanteil)

    Jeder hat ein eigenes Arbeitszimmer.

    Ich habe zwei Arbeitszimmer angelegt und die Miteigentumsanteile erfasst.

    Ich habe Anschaffungskosten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen in voller Höhe erfasst.

    Das Programm rechnet anhand der Flächen den Prozentualen Anteil des Arbeitszimmers richtig aus.

    Die Kosten werden aber nicht im Verhältnis der Miteigentumsanteile gekürzt. (Wenn ich z. B. die Miteigentumsanteile ändere ändert sich an der Berechnung und Ermittlung der Arbeitszimmerkosten nichts.

    Muss ich z. B. die Schuldzinsen in voller Höhe eintragen oder muss ich bei jedem die Kosten im Verhältnis des Miteigentums eintragen.

    Wenn ich die Kosten selbst im Verhältnis kürzen muss, warum fragt das Programm dann nach den Anteilen.

    Ich bin davon ausgegangen, dass, wenn ich die Miteigentumsanteile erfasse, das Programm die Kosten automatisch in dem Verhältnis aufteilt.

    Oder wo mache ich den Fehler?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe. :search:

    • Offizieller Beitrag

    Die Eintragungen sind bei verschiedenen Arbeitszimmern zu jedem Arbeitszimmer gesondert zu tätigen. Bei den Kosten wird an den dafür vorgesehenen Stellen entsprechend der vorherigen Eingaben programmunterstützt aufgeteilt. Zuzuordnende Kosten sind auch zuzuordnen.


    Mit bereinigten Screenshots tut sich jeder Hilfesteller leichter. ;)

  • Wenn Du alle Angaben richtig gemacht hast, berechnet das Programm die Gebäudekosten auch nach den Miteigentumsanteilen. Ohne die Eingaben zu kennen, ist keine Hilfe möglich. Sind alle Eingaben mit "OK" abgeschlossen und alle Plausi-Prüfungen abgearbeitet?

  • Ich habe noch einmal alles neu erfasst mit dem selben Resultat. Das Programm verteilt die Kosten nicht im Verhältnis der Eigentumsflächen.

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    Die insgesamt gezahlten Zinsen betragen 1.874,06 € auf das Arbeitszimmer entfallen 8,2 % es erfolgt keine Kürzung anhand des Eigentumsanteils


    Ich finde meinen Fehler nicht.


    Über Unterstützung würde ich mich freuen.

  • Für mich sieht das eindeutig nach einem Softwarefehler aus.

    Ich hatte genau das gleiche Problem wie Greve. Ich hatte bei "Beide Ehepartner" als Eigentümer ausgewählt und 50% eingetragen. Es erfolgte keine automatische Anteilsberechnung.

    Als ich in den Screenshots von Gewan gesehen hatte, dass dort "Miteigentümer" eingetragen war, habe ich das auch versucht und die Anteile auf 50% , 49,99% und 0,01% gesetzt. Damit erfolgte die Anteilsberechnung.

    Danach konnte ich wieder auf "Beide Ehepartner" zurück stellen und die Anteilsberechnung blieb erhalten.

    Das sollten sich die Softwareentwickler mal anschauen.


    In meinen Augen besteht hier aber auch noch ein weiteres Problem:

    Die Anteilsberechnung erfolgt nur auf "Anteil an den Abschreibungen" und "Anteil an den Schuldzinsen des selbstgenutzten Objekts" aber nicht auf "Anteil an den Erhaltungsaufwendungen des selbstgenutzen Objekts" und "Anteil an den Kosten des selbstgenutzten Objekts".

    Das Finanzamt berechnet alle vier Werte anteilig nach dem prozentualen Eigentum.


    Hat jemand dieses Problem auch bereits festgestellt. Gibt es dazu eventuell auch einen Workarround?