Fortbildung Entfernungspauschale - vom Büro zur Fortbildung

  • Hallo,

    ich (normaler Vollzeit Arbeitnehmer) habe 2018 ein zusätzliches Studium vorgenommen. Ich habe bereits eine Ausbildung, also ist es m. E. eine Fortbildung, keine Erstausbildung. Somit habe ich in Tax "Fortbildung" ausgewählt.


    Es gab regelmäßig am Freitag Vorlesungen vor Ort in der Uni.

    Variante 1:

    Ich hatte Urlaub/frei und bin von zu Hause mit dem PKW zur Uni gefahren und zurück nach Hause gefahren.

    In Tax 2019 habe ich "Fahrten mit den eigenem Fahrzeug --> zwischen Wohnung und Fortbildungsort" ausgewählt und dann 2 * 20 km eingetragen. So weit so gut.


    Variante 2:

    Ich habe Freitags gearbeitet und bin dann von der Arbeit mit dem Bus zur Fortbildung gefahren, anschließend mit dem Bus von der Uni nach Hause.


    Frage:

    Wie kann ich hier die Entfernungspauschale buchen? Wenn ich "Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" eintrage, kann ich höchstens ein/zwei Bus-Tickets eintragen. Aber keine Entfernungspausche. Wenn ich die Hilfe (und google) richtig verstanden habe, könnte ich auch eigentlich eintragen Hinweg: "Tätigkeitsstrecke <-> Fortbildungsort = 10 km" (mit dem Bus), Rückweg "Fortbildungsort <-> Wohnung" = 20 km (mit dem Bus)


    Kann mir jemand weiterhelfen? Oder habe ich einen Denkfehler und das stimmt schon so, dass die Entfernungspauschale nur für PKW/Motorrad/Roller gilt?
    Danke, Mathias

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir jemand weiterhelfen? Oder habe ich einen Denkfehler und das stimmt schon so, dass die Entfernungspauschale nur für PKW/Motorrad/Roller gilt?

    Warum heißt das wohl Entfernungspauschale? ;)


    Du hast somit zwei erste Tätigkeitsstätten und musst das entsprechend abhandeln. Und für ÖPNV wird halt die Günstigerprüfung gemacht.


    2020-11-25-Stl-Behandlung-Reisekosten-Arbeitnehmern.pdf

    2021-11-18-entfernungspauschalen.pdf

  • Nein, das ist nicht so. Pro Arbeitsverhältnis kann man nur eine erste Tätigkeitsstätte haben. Die Fahrten von der ersten Tätigkeitsstätte zur Fortbildungsstätte und dann nach Hause sind Reisekosten.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist nicht so. Pro Arbeitsverhältnis kann man nur eine erste Tätigkeitsstätte haben. Die Fahrten von der ersten Tätigkeitsstätte zur Fortbildungsstätte und dann nach Hause sind Reisekosten.

    Nein, der Studiumsort ist nicht sein aktives "Arbeitsverhältnis". Gleichwohl ist die UNI nach aktueller nach den Regelungen der Entfernungspauschale als Tätigkeitsstätte i.S. dieser Vorschrift zu behandeln.


    Es liegt hier auch kein Fall des "dualen Studiums" vor.


    Ergibt sich auch alles aus den oben verlinkten Erlassen sowie aktueller BFH-Rechtsprechung.

  • Nein, der Studiumsort ist nicht sein aktives "Arbeitsverhältnis". Gleichwohl ist die UNI nach aktueller nach den Regelungen der Entfernungspauschale als Tätigkeitsstätte i.S. dieser Vorschrift zu behandeln.


    Es liegt hier auch kein Fall des "dualen Studiums" vor.


    Ergibt sich auch alles aus den oben verlinkten Erlassen sowie aktueller BFH-Rechtsprechung.

    Wenn Du der Meinung bist, dass die Entfernungspauschale anzusetzen ist, solltest einmal konkret z. B. Textziffer angeben wo das steht. Eine Fortbildungsstätte ist nur dann erste Tätigkeitsstätte, wenn es sich um eine vollzeitliche Bildungsmaßnahme handelt. TZ 33,34 Deines ersten links.

  • Hallo,

    soweit so unklar :D

    Mein Studium ist nicht durch den AG initiert/bezahlt etc. Nach einer ersten beruflichen Ausbildung (Informatik) wollte ich meine Karrieremöglichkeiten verbessern und habe als Teilzeitstudent nochmal Informatik studiert. Somit auch die Berufliche Veranlassung.

    So viel ich verstanden habe spielt es gar nicht die Rolle, ob es eine Uni ist. Tax 2019 Hilfe schreibt selbst "Umschulungen, Fernstudium, Fernlehrgang, Computerkurs....".

    • Offizieller Beitrag

    Es ist so anzuwenden. Warum sollte ein Student an der regulären UNI, der im Zweifel auch nur einmal die Woche die UNI aufsucht und einen "Nebenjob" zum Lebensunterhalt hat, schlechter behandelt werden als ein Student der vielleicht sogar dieselbe Wochenarbeitszeit hat und "nebenbei studiert"? Der einzige Unterschied ist, dass das eine Studium vielleicht etwas länger dauert als das andere. Einkommensteuerlich aber absolut irrelevant.


    Es ist so. Und ganz eindeutig wird es dann:

    Ich hatte Urlaub/frei und bin von zu Hause mit dem PKW zur Uni gefahren und zurück nach Hause gefahren.

    Er kann sich sein Studium in einem gewissen Rahmen genau so einteilen wie jeder andere Student auch.

  • Bei einem Vollzeitstudenten wird es vielleicht auch mal vorkommen, dass er nur einmal in einer Woche in die Uni geht, aber es wird nicht die Regel sein und sein Nebenjob wird ihn nicht 36 oder mehr Stunden in Anspruch nehmen. Und wenn MA mit dem PKW gefahren ist, wird er noch besser gestellt, weil die Fahrtkosten als Reisekosten zu berücksichtigen sind. Es mag manchmal interessant sein, den Sinn einer Regelung zu hinterfragen, aber in diesem Fall ist es doch eindeutig, dass die Fahrten nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Es mag manchmal interessant sein, den Sinn einer Regelung zu hinterfragen, aber in diesem Fall ist es doch eindeutig, dass die Fahrten nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen sind.

    Was dann nach den aktuellen, ab Veranlagungszeitraum 2021 gültigen, Regelungen oftmals zum Nachteil derjenigen sein könnte. Aber lass gut sein, Du hast Deine Rechtsauffassung und ich habe eben meine.

  • Danke für Eure Bemühungen, aber schlauer bin ich nicht.

    Dann stell ich die Frage mal anders :D

    Ich habe Freitags einen privat initierten Excel Kurs an der Volkshochschule nach der Arbeit besucht und bin anschließend nach Hause gefahren. Beides mit dem Bus. Wo kann ich in Tax die Entfernung (km) eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Freitags einen privat initierten Excel Kurs an der Volkshochschule nach der Arbeit besucht und bin anschließend nach Hause gefahren. Beides mit dem Bus. Wo kann ich in Tax die Entfernung (km) eintragen?

    Meine Meinung ist ja bekannt. Bei der Lösung von @Gewan die km nirgends, da bei Reisekostengrundsätzen/Auswärtstätigkeit die Kosten des tatsächlich genutzten Verkehrsmittels maßgeblich sind und somit die tatsächlichen Kosten der genutzten ÖPNV maßgeblich sind.

  • DIch habe Freitags einen privat initierten Excel Kurs an der Volkshochschule nach der Arbeit besucht und bin anschließend nach Hause gefahren. Beides mit dem Bus. Wo kann ich in Tax die Entfernung (km) eintragen?

    Wichtig dabei ist, dass es sich um eine berufliche Weiterbildung handeln muss. VHS-Kurse just4fun sind reines Privatvergnügen und steuerlich irrelevant.


    Das geht dann unter Arbeitnehmer -> Werbungskosten -> Fortbildungskosten. Dort gibt es wiederum einzelne Punkte für Fahrtkosten, Prüfungsgebühren usw. Man kann dort den Veranstaltungsort angeben.


    In der Hilfe zu dem Punkt steht dann, wie man die Fahrtkosten ansetzen kann:


    2022-04-08 12_49_18-tax.png

  • Meine Meinung ist ja bekannt. Bei der Lösung von @Gewan die km nirgends, da bei Reisekostengrundsätzen/Auswärtstätigkeit die Kosten des tatsächlich genutzten Verkehrsmittels maßgeblich sind und somit die tatsächlichen Kosten der genutzten ÖPNV maßgeblich sind.

    Genau, die VHS ist keine erste Tätigkeitsstätte, weil der Excel-Kurs keine vollzeitliche Bildungsmaßnahme ist. Die Fahrten sind deshalb nach Reisekostengrundsätzen abzuziehen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind das die tatsächlichen Kosten. Diese sind einzutragen, auf die Kilometer kommt es nicht an.

  • Voraussetzung für den Abzug als Werbungskosten ist natürlich, dass die Fortbildung dem Beruf dient. Wenn er den Excel-Kurs macht um dann die Buchführung seines Sportvereins machen zu können, wären das keine Werbungskosten. Aber eine Fortbildung grundsätzlich als privat einzustufen, weil sie an einer VHS stattfindet, ist nicht korrekt.

  • Voraussetzung für den Abzug als Werbungskosten ist natürlich, dass die Fortbildung dem Beruf dient. Wenn er den Excel-Kurs macht um dann die Buchführung seines Sportvereins machen zu können, wären das keine Werbungskosten. Aber eine Fortbildung grundsätzlich als privat einzustufen, weil sie an einer VHS stattfindet, ist nicht korrekt.

    Hatte auch nicht gemeint, dass man VHS-Kurse generell nicht anrechnen kann, deswegen auch die Einschränkung mit "just4fun". :)

  • Das (die Grafik) ist übrigens das was mich in der Hilfe verwirrt hatte. Ich habe das so verstanden, dass ich die km eintragen kann, habe die Möglichkeit aber nicht gefunden.