Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge

  • Hallo,

    ... und vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu posten.

    Ich habe meine Steuererklärung mit der WISO-Steuersoftware nahezu fertiggestellt.

    Ein Problem gibt es allerdings noch:
    Ich wollte die entstandenen Fahrtkosten mit meinem privaten Fahrzeug für meine Selbstständigkeit absetzen.
    Hierzu habe ich diese unter der EÜR/ Betriebsausgaben ins Feld "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)"
    eingetragen.
    Folgende Fehlermeldung kommt dann:
    "Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen"


    Ich hatte hierzu recherchiert und im Elsterformular müsste hierzu die Zeile 125 "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" ausgefüllt werden.
    Diese finde ich nicht unter WISO-Steuer.


    Weiß jemand von euch, wo diese zu finden ist?

    Danke schonmal und herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe meine Steuererklärung mit der WISO-Steuersoftware nahezu fertiggestellt.

    Du befindest Dich im t@x-Forum. Das Forum für die WISO Softwarereihe befindet sich hier (klick mich!).


    Ich hatte hierzu recherchiert und im Elsterformular müsste hierzu die Zeile 125 "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" ausgefüllt werden.

    Dazu solltest Du sowohl hier im Forum als auch ggf. im WISO-Forum einmal unter dem genannten Hinweis die Forumssuche nutzen, denn das wurde schon sehr oft beantwortet.


    Im Übrigen solltest Du Dich auch einmal mit dem Begriff der Privateinlagen beschäftigen.

  • da sich die Programme ähneln, findest du diese Angaben auf der Anlage EÜR und dort in der Umgebung von "beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben" ...beim Zinsabzug - denn der könnte bei Entnahmen/einlagensaldo (muss dich wohl nicht interessieren) unter weiteren Umständen beschränkt werden. Also mal dort unter ZINSEN oder beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben nanchschauen, dort findet sich die Möglichkeit(Pflicht) zur Angabe der Einlagen und Entnahmen und wer 1000 EUR Kosten mit dem privaten PKW gefahren sein will muss dann natürlich auch seine Einlagen um diesen Betrag erhöhen.