Hallo,
vielleicht kann mit jemand mit dieser Fragen helfen, bei der Recherche finde ich unterschiedliche Antworten.
Ich habe ab Oktober 2021 ein berufsbegleitendes Zweitstudium begonnen und nutze hierzu ein Zimmer in der Wohnung meines Mannes und mir. In dem Zimmer steht noch ein Schreibtisch meines Mannes , der nicht beruflich genutzt wird und ein großer Schrank.
Beruflich nutze ich das Zimmer nicht, nur zur Weiterbildung.
Ich finde jetzt unterschiedliche Angaben, ob ich das Zimmer zumindest anteilig absetzen kann.
Hat jemand vielleicht Erfahrung damit?
Vielen Dank