Private Rentenversicherung - Einmalige Kapitalauszahlung

  • Ich habe seit 01.09.2011 eine private Rentenversicherung. Ich habe diese Rente zum Ende Dezember 2021 gekündigt, weil ich am 01.01.2022 im Alter von 65+ Jahre pensioniert wurde. Die Rente war am 27.12.2021 vollständig ausbezahlt. Ich habe danach eine Steuerbescheinigung von der Versicherung bekommen. In die Bescheinigung steht es, daß die Rente eine Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG ist (nach Berücksichtigung der teilweise Steuerfreistellung im Sinne § 20 Abs 1 Nr 6 Satz 9 und ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs 1 Nr 6 Satz 2). Danach kommt eine Auflistung der bezahlte Steuer und Solidaritätzuschlag. Ich habe dazu drei Fragen. Muss ich diese Auszahlung im Jahr 2021 versteuern, oder in Jahr 2022? Werde die Daten automatisch an dem Finazamt übermittelt? Und, muss ich nur angeben was in die Bescheinigung steht(es ist anders als was ausbezahlt wurde)?

  • Wenn die Auszahlung 2021 erfolgt ist, hast Du sicher auch eine Steuerbescheinigung 2021 bekommen. Damit ist das Jahr der Versteuerung geklärt.
    Grundsätzlich gilt für Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen, dass damit die Steuer abgegolten ist. Hast Du die Freistellungsbeträge nicht optimal verteilt, so dass bei einer Bank noch ungenutztes Volumen vorhanden war und bei einer anderen Bank/Versicherung keinen oder zu niedrigen Freistellungsauftrag, so dass Steuer abgezogen wurde, kannst Du im Rahmen der Steuerklärung das ausgleichen (Überprüfung des Steuereinbehalts). Ist Dein persönlicher Steuersatz niedriger kannst Du die Günstigerprüfung beantragen. Dadurch werden die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert und die einbehaltene Steuer angerechnet.