Freibetrag für Land- und Forstwirte

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    aus Beteiligungen laut gesonderter und einheitlicher Feststellung

    - der Freibetrag von Euro 1.800,00 wird bei tax nicht berücksichtigt.

    Ich habe die Einkünfte unter Vermietung und Verpachtung eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Einkünfte unter Vermietung und Verpachtung eingetragen

    Und da wunderst Du Dich? L+F ist nun einmal kein V+V. Trage es zur richtigen Einkunftsart ein. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des
    § 13 Absatz 3 EStG erfüllt sind, sollte Dein "Problem" erledigt sein.

    Zitat


    (3) 1Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 Euro übersteigen. 2Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn die Summe der Einkünfte 30.700 Euro nicht übersteigt. 3Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge der Sätze 1 und 2.