Angaben für das Begleitschreiben
Immer mehr Steuererklärungen werden elektronisch übermittelt und so papier- und beleglos beim Finanzamt eingereicht. In diesen Fällen brauchen Sie kein Begleitschreiben. Aber wenn Sie die Formulare zu Ihrer Steuererklärung ausdrucken und Post versenden oder wenn Sie die Steuererklärung elektronisch senden und noch Belege oder Aufstellungen nachreichen möchten, können Sie dazu das Begleitschreiben nutzen.
Hinweis
Bei der Umsatzsteuer-, der Gewerbesteuer- und der Feststellungserklärung ist die Abgabe per ELSTER mit Zertifikat der Standard. Nur mit einer Sondergenehmigung dürfen hier noch die amtlichen Steuerformulare ausgedruckt und abgegeben werden. Das Begleitschreiben ist daher bei diesen Erklärungen auch nur noch in diesen Sonderfällen ausdruckbar.
Für das Begleitschreiben an das Finanzamt wählen Sie aus, ob für die Adressierung die Hausanschrift, die Postfachanschrift oder eine andere Anschrift des Finanzamts verwendet werden soll.
Außerdem können Sie einen eigenen Text erfassen, der im Begleitschreiben erscheinen soll. Beantworten Sie hierfür die Frage "Möchten Sie für das Begleitschreiben einen eigenen Text erfassen?" mit "Ja".