Ich habe meine Photovoltaikanlage (3 kWp) seit 2006 und habe sie seitdem in tax Professionel unter "Gewinnermittlung" geführt (für die Umsatzsteuererklärung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR)).
Bisher habe ich die EÜR in meine Einkommensteuererklärung unter "Gewinneinkünfte" übernommen und damit die Gewinne der Photovoltaikanlage in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Jetzt gibt es ja die Gesetzesänderung, dass bei kleinen Photovoltaikanlagen die Besteuerung bei der Einkommensteuer ab 1.1.2022 entfällt.
Kann ich die Gewinneinkünfte aus meinem "Gewerbebetrieb" jetzt einfach in der Einkommensteuererklärung löschen oder muss ich zuvor einen Antrag auf "Anerkennung als Liebhaberei" beim Finanzamt stellen?
Zudem gibt es die Gesetzesänderung, dass bei kleinen Photovoltaikanlagen die Besteuerung bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2023 entfällt.
Auch hier wieder die Frage, ob ich hierfür einen Antrag auf "Anerkennung als Liebhaberei" beim Finanzamt stellen muss oder ob ich die Umsatzsteuererklärung einfach wegfallen lassen kann?
Danke und Gruß,
Andreas