doppelte Haushaltsführung (DHHF)

  • Hallo,


    die Beschränkung der DHHF auf 2 Jahre ist für verfassungswidrig erklärt woren.


    Kann ich die Kosten in der Steuererklärung (2002) jetzt schon ansetzen, oder stehen da noch Entscheidungen von irgendwelchen "Finanzämtern" aus?


    Wenn die Kosten geltend gemacht werden können: wann kommt der Programmupdate?


    mfg


    Peter

  • Hallo Peter,
    die Kosten kannst du schon für 2002 ansetzen, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der 2-Jahres-Frist bei dir gegeben sind:
    - fortlaufend verlängerte Abordnung (Kettenabordnung) oder
    - beiderseits berufstätige Ehegatten
    Das aktuelle Programmupdate ist bereits angepasst, ab welcher Version das der Fall war weiß ich leider nicht.

  • Hallo,


    nach Eingabe der Angaben für die "doppelte Haushaltsführung" subtrahiert das Programm von dieser Summe den Betrag aus Feld 22 der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers.
    Dieser Betrag weist jedoch in meinem Fall nur Arbeitgeberleistungen für auswärtige Einsätze auf und steht in keiner Beziehung mit meiner eigentlichen "doppelten Haushaltsführung".
    Wie kann diese Subtraktion unterdrückt werden? Ist dieser Sachverhalt überhaupt im Programm abbildbar?


    Danke für entsprechende Hinweise.


    Daniel

  • Hallo Daniel,


    diese Subtraktion darf auf keinen Fall unterdrückt werden!


    Sie erklären Ihren Aufwand für die doppelte Haushaltsführung (DHH), aber gleichzeitig muß der vom Arbeitgeber erstattete Betrag für DHH = Zeile 22 der LSt-Karte subtrahiert werden.
    In den Anlagen zu den Formularen ist der Sachverhalt sichtbar.