16. März 2018

Ehevertrag schafft Klarheit

© fizkes/Shutterstock

Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft, kein gesetzlicher Versorgungsausgleich, ein Maximalbetrag für den Unterhalt des Partners im Trennungsfall – durch einen Ehevertrag können Partner viele Punkte für eine Ehe regeln. Allerdings darf keine der beiden Parteien unangemessen bevorzugt oder benachteiligt werden. Das ist zwar eine Einzelfallentscheidung, die manchmal vor Gericht landet. Die Rechtsprechung gibt aber einige Anhaltspunkte, was erlaubt ist.

Der Bund fürs Leben ist eine ernste Angelegenheit. Hinter dem romantischen Versprechen liegen eine Menge Pflichten. Viele davon treten erst nach einer Trennung zu Tage. Trifft das Paar keine abweichende Vereinbarung, greifen nach der Scheidung Zugewinn- und Versorgungsausgleich und eventuell entstehen Ansprüche eines Gesamtschuldnerausgleiches. Auch wenn zu Beginn niemand gerne an ein mögliches Ende denken mag: Ein Ehevertrag kann helfen, ungewollte Rechtsfolgen auszuschließen. Das gilt nicht nur für eine Scheidung, sondern auch im Fall des Todes eines Partners. …

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