20. November 2019

Versorgungsausgleich prüfen

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Scheidungsverfahren können einige Jahre dauern. Streit um Kinder, Geld, Haus und die Altersversorgung haben manchmal ziemlich an den Nerven gezogen. Umso mehr sind die Ex-Partner froh, wenn der juristische Schlussstrich gezogen ist. Der muss aber nicht endgültig sein. Beim Versorgungsausgleich, bei dem die Altersvorsorge der Eheleute verteilt wird, kann es sich auch viele Jahre später lohnen, sich die Unterlagen von Gericht und Rentenversicherung anzuschauen.

Im Grundsatz gilt: Der mit dem Scheidungsbeschluss – bis 2009 hieß es Scheidungsurteil – vom Familiengericht verkündete Versorgungsausgleich ist endgültig. Es gibt aber Ausnahmen.

Tod des Ex-Ehepartners
Wenn der ausgleichsberechtigte Ex-Ehegatte verstorben ist und seine Rente gar nicht oder nicht länger als 36 Monate bezogen hat, wird der Versorgungsausgleich mit Wirkung für die Zukunft geändert. Der ausgleichsverpflichtete Ex-Ehegatte muss aber dafür einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist nicht zuständig.

Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung und andere Versorgungsträger informieren nicht automatisch über den Tod des Ex-Ehegatten. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr ehemaliger Gatte oder Ihre Ex-Gattin noch lebt, stellen Sie einen formlosen Antrag auf Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung. Im Falle von gerichtlichen Verfahren, Vollstreckungsverfahren, bei Unterhaltsansprüchen und beim Versorgungsausgleich haben Sie nach dem Sozialgesetzbuch (§ 109 Abs. 5 SGB VI) Anspruch auf Auskunft. Die Auskunft seitens der DRV beschränkt sich dann auf ein einfaches Ja oder Nein.

Mehr lesen Sie in verbraucherblick 11/2019.

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Dirk R. Schuchardt ist seit über 20 Jahren freier Dozent, Autor und Chefredakteur von Rentenfernsehen.de. „Altersvorsorge ist nichts anderes als ein Zwiegespräch mit seinem künftigen Ich!“, ist seine Maxime. In seinen Seminaren beweist er stets, dass das Thema Rente alles andere als langweilig ist.