18. Februar 2020

Nicht aufs Glatteis geraten

Was beim Winterdienst gilt

Einen richtigen Winter mit Schnee, Eis, Glätte und Minusgraden erleben wir in Deutschland immer seltener. Viele Menschen haben zumindest diesen Eindruck. Womöglich zeigt sich auch dabei bereits der Klimawandel. So oder so gilt aber: Winterdienst bleibt theoretisch bis Ostern ein Thema. Für Immobilieneigentümer kann es unter Umständen ein Unangenehmes und Teures sein. Aber auch Mieter sollten ein paar rechtliche Regeln zu kennen.

Wer ein Haus sein Eigen nennt, hat für das Grundstück die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt für den Winterdienst: Die Eigentümer sind dann auch dafür verantwortlich, dass der Gehweg vor dem Haus gestreut und geräumt wird, wenn die jeweilige Gemeinde diese Pflicht etwa per Satzung auf die Anlieger übertragen hat. Dann haften sie, wenn jemand wegen fehlender oder unzureichender Räumung von Schnee und Eis stürzt und sich verletzt. Die Folgen können Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sein.

Wer seine Immobilie vermietet hat, kann die Mieter zum Winterdienst heranziehen. Dafür gelten strenge Regeln: Die Pflichten müssen zum einen im Mietvertrag konkret vereinbart – und nicht etwa nur in einer einseitig aufgestellten Hausordnung enthalten – sein und zum anderen auf alle Mietparteien gerecht verteilt werden. Aber nur auf jene, die körperlich dazu in der Lage sind, Schnee zu räumen. Außerdem müssen Vermieter dann im Mietvertrag konkret definieren, wann und wie oft die Mieter tätig werden müssen. Selbst dann trifft sie aber noch eine sogenannte sekundäre Überwachungspflicht, ob die Mieter wirklich ihren Verpflichtungen nachkommen. Alternativ können Eigentümer auch einen professionellen Räumdienst engagieren und bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung auf die Mieter als Betriebskosten umlegen.

Falls beim Winterdienst doch einmal etwas schiefgeht, können Vermieter sich über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern. Sie ist freiwillig. Die private Haftpflichtversicherung springt jedoch nicht ein. Ob versichert oder nicht: Steht eine Schadensersatzforderung im Raum steht, helfen Anwältinnen und Anwälte – und zwar beiden Seiten. Sie schauen sich den Fall an, schätzen ein, ob sich eine Klage lohnt, und helfen ihren Mandanten, ihre Rechte durchzusetzen.

Ausgebildete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind mit allen Rechtsgebieten vertraut. Einige beraten als Generalisten zu allen Rechtsgebieten. Andere spezialisieren sich. Bei diesen Juristen sind Privatpersonen meist gut beraten – in diesem Fall ein Fachanwalt aus dem Miet- und Immobilienrecht. Unternehmen sind hingegen tendenziell bei Spezialisten besser aufgehoben.

Anwältinnen und Anwälte in der Nähe findet der große Suchdienst anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Swen Walentowski - verbraucherblick - Anwaltsauskunft-Deutscher AnwaltsvereinRechtsanwalt Swen Walentowski ist Redaktionsleiter und Sprecher von anwaltauskunft.de, das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins. Das Portal richtet sich an Verbraucher und bietet Informationen und Tipps zu rechtlichen Alltagsfragen.

Mehr lesen Sie in verbraucherblick 02/2020.

Bestellung Einzelheft

E-Paper 02/2020: 5 €

Bestellung Abo

E-Paper für Buhl-Vertragskunden: 12 Ausgaben für 12 € pro Jahr

E-Paper für alle anderen: 12 Ausgaben für 50 € pro Jahr