23. Mai 2018

125 Euro Zuschuss

© Syda Productions/Shutterstock

Die eigenen Eltern oder den Partner daheim zu pflegen, ist anstrengend und aufreibend. Daher haben Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, monatlich Anspruch auf bis zu 125 Euro für sogenannte Entlastungsleistungen. Kleine Hilfen im Alltag, zum Beispiel durch Ehrenamtliche, sollen pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftige gleichzeitig sicher versorgen. Wofür das Geld genutzt werden darf, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Eine Übersicht und Tipps.

Einen Nachmittag pro Woche frei haben für den Yogakurs? Eine akute Verschlechterung der chronischen Krankheit mit mehreren Personen abfedern? Davon können viele pflegende Angehörige nur träumen. Besonders diejenigen, die einen Demenzkranken versorgen, können kaum dauerhaft planen. Zu unberechenbar ist die Krankheit. Abhilfe soll der Entlastungsbetrag schaffen. Die Idee: Jeder Pflegebedürftige hat ein Budget, das er monatlich nutzen oder auch sammeln und später ausgeben kann, um kleine Hilfen im Alltag zu finanzieren.

Das Geld ist zweckgebunden und kann daher nur rückwirkend für bezahlte Leistungen abgerufen werden. Das Problem: Je nach Bundesland sind nur wenige Hilfsangebote so qualifiziert, dass man die Kosten mit dem Entlastungsbetrag tatsächlich gegenfinanzieren darf. Um sich detailliert zu informieren, fehlt pflegenden Angehörigen oft die Zeit. Doch die Recherche lohnt. Denn bis Juni beziehungsweise Dezember 2018 dürfen nicht ausgegebene Beträge aus den Vorjahren noch abgerufen werden, was im Alltag eine enorme Entlastung bedeuten kann. …

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