14. Januar 2022

kurz & bündig – NEU 2022

Mehr Geld bei Sozialleistungen

Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich seit Jahresbeginn immerhin ein bisschen freuen: Die Regelsätze sind für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie beim Unterhalt für Kinder und beim Wohngeld erhöht worden. Allerdings bleiben die Anstiege deutlich unterhalb der Teuerungsrate, die im November bei 5,2 Prozent lag. Alleinstehende Erwachsene erhalten jetzt 449 Euro im Monat – 3 Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf Basis der Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich auf 311 beziehungsweise auf 376 Euro. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit 1962 vom OLG Düsseldorf herausgegeben und gibt einheitliche Richtwerte zur Berechnung des Unterhalts vor. Sie hat keine Gesetzeskraft. Für Kinder bis zu sechs Jahren beträgt der Satz 285 Euro. Für Schulbedarf gibt es im ersten Schulhalbjahr 104 Euro, im zweiten nochmals 52 Euro. Trennungskinder erhalten ebenfalls mehr Geld von ihrem unterhaltspflichtigen Elternteil. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt um 3 Euro auf 396 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich elftem Lebensjahr liegt er bei 455 statt bisher 451 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 533 statt 528 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz von 564 auf 569 Euro. Das Wohngeld wird seit 1. Januar erstmals und dann alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst, um die reale Kaufkraft zu erhalten. Dadurch sollen weitere 30.000 und damit insgesamt rund 640.000 Haushalte von der Wohngeldreform profitieren. Ziel ist es, dass Rentner und Rentnerinnen sowie Familien im gewohnten Umfeld bleiben können und weniger Menschen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln müssen.

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Zuschüsse zu Pflegekosten gestiegen

Es war zwar nicht der ganz große Wurf, aber schließlich konnte sich die ehemalige Bundesregierung doch mindestens zu einem Pflege-Reförmchen durchringen. Seit 1. Januar gelten daher höhere Zuschüsse im Pflegeheim und mehr Pflegesachleistung bei Pflege daheim. Für Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 beteiligt sich der Staat am Eigenanteil der Pflegekosten mit 5 Prozent im 1. Jahr, 25 Prozent im 2. Jahr, 45 Prozent im 3. Jahr und schließlich ab dem 4. Jahr dauerhaft mit 70 Prozent. Der Leistungszuschlag muss von den Pflegebedürftigen nicht extra beantragt werden, die Pflegekasse kümmert sich darum. Bei denjenigen, die noch zu Hause versorgt werden, steigt die monatliche Pflegesachleistung um 5 Prozent. Bei Pflegegrad 2 gibt es statt bisher 689 jetzt 724 Euro. Für den Pflegegrad 5 sind es jetzt 2095 statt wie bisher 1995 Euro. Für die Kurzzeitpflege steht ein Jahresbudget von 1774 Euro zur Verfügung, das sind 10 Prozent mehr als zuvor. Alle Änderungen zur Pflege lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel „Pflege-Reförmchen – Das ändert sich für Pflegebedürftige“.

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Mehr Rückgabestellen für Elektroschrott

Alte Elektrogeräte wie Toaster oder Smartphone können Verbraucher jetzt auch im Discounter oder Supermarkt abgeben. Um die Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte zu vereinfachen, ist seit dem 1. Januar 2022 auch der Lebensmittelhandel in die Rücknahmepflicht einbezogen. Das gilt für Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter hängt das Recht auf Rückgabe nicht von einem Neukauf ab. Ziel ist, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott sowie wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen. Außerdem sollen auf Wertstoffhöfen nur noch kleinere Sammelcontainer aufgestellt werden. Das soll verhindern, dass Altgeräte beim Sammeln und Abholen zerstört werden, womit sie eher für eine Wiederverwendung in Betracht kommen.

 

… und außerdem

Briefporto steigt: Zum 1. Januar 2022 beträgt das Briefporto 5 Cent pro Brief und 10 Cent mehr pro Postkarte. Ein Standardbrief kostet jetzt also 85 Cent, ein Großbrief 1,60 Euro und eine Postkarte 70 Cent. Einschreiben sind um 15 Cent teurer geworden und liegen nun bei 2,65 Euro für das Einschreiben Standard zuzüglich Briefporto.

Keine Plastiktüten: Händler dürfen dünne Plastiktüten (Wandstärke 15 bis 50 Mikrometer) seit 1. Januar 2022 nicht mehr an Kunden ausgeben. Ausgenommen sind besonders leichte Tüten wie beispielsweise die Beutel für Obst und Gemüse.

Höherer Mindestlohn: Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2022 von 9,60 auf 9,82 Euro gestiegen. Ab 1. Juli 2022 steigt er dann nochmals auf 10,45 Euro.

Mindestlohn Azubis: Auch für Auszubildende gibt es seit 2020 eine Mindestvergütung. 2022 steigt sie auf 585 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr und dann 18 Prozent mehr im zweiten, 35 Prozent mehr im dritten und 40 Prozent mehr im vierten Ausbildungsjahr. Einige Branchen, vor allem im Pflege- und Erziehungsbereich, sind nicht an den Mindestlohn gebunden.

EEG-Umlage sinkt: Die Strompreise klettern weiter in die Höhe. Die EEG-Umlage ist dagegen gesunken, von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 3,723 ct/kWh seit 1. Januar 2022.

Kükentöten verboten: Männliche Eintagsküken dürfen seit 1. Januar 2022 nicht mehr getötet werden. Bislang wurden allein in Deutschland jährlich rund 45 Millionen männliche Geschwister von Legehennen getötet. Deutschland verbietet weltweit als erstes Land diese Praxis.

Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem ein Einkommen einer Person steuerfrei bleibt, steigt im Jahr 2022 von 9744 auf 9984 Euro Jahreseinkommen. Der Grundfreibetrag gilt immer für ein Kalenderjahr, egal wie viele Monate man gearbeitet hat.

Kein Ticketverkauf in Fernzügen: Seit 1. Januar 2022 werden keine Papiertickets mehr in Fernzügen der Deutschen Bahn verkauft. Für kurzentschlossene Fahrgäste bleibt die Möglichkeit, innerhalb von 10 Minuten nach Einstieg ein Ticket online zu lösen, per Handy oder Laptop.

Beweislastumkehr: Ein Produkt, das Kunden in Deutschland kaufen, hat zwei Jahre Gewährleistung vom Händler. Geht es in der Zeit kaputt, gibt es eine Reparatur oder Geld zurück. Dennoch müssen Kunden beweisen, dass nicht sie dem Produkt den Schaden zugefügt haben. Bislang ging man in den ersten sechs Monaten von einem Sachmangel ab Kauf aus. Danach drehte sich die Beweislage. Diese verbraucherfreundliche Grundannahme gilt seit 1. Januar 2022 statt sechs Monate nun ein ganzes Jahr.

Führerschein tauschen: Bis zum 19. Januar 2022 müssen bestimmte alte Führerscheine in neue im Scheckkartenformat getauscht werden. Betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben. Nach und nach müssen alle Personen, die vor 2013 Führerschein gemacht haben, ihren Lappen gegen Plastik tauschen. Der ADAC bietet einen Überblick.

Pfandpflicht: Auf fast alle Einwegflaschen und Dosen wird ab 3. Juli 2022 Pfand erhoben. Die Pfandpflicht gilt dann auch für Fruchtsäfte ohne Kohlensäure und alkoholische Mischgetränke. Die Umstellung beginnt bereits und Verbraucher sollten genau studieren, ob bei erworbenen Flaschen eine mit Pfand dabei ist.