16. Juli 2020

Ärger mit abgesagten Reisen

So bekommen Sie Ihr Geld zurück 

Viele Urlaubsreisen sind wegen der Corona-Pandemie ausgefallen und werden – zumindest zu ferneren Urlaubszielen – in absehbarer Zeit nicht möglich sein. Tausende Betroffeneversuchen seit Monaten vergeblich, ihr Geld für bereits bezahlte Reisen zurück zu bekommen. Viele Unternehmen verweigern die Rückzahlung. Dabei schrecken manche nicht vor dreisten Behauptungen und falschen Aussagen zurück. Eindeutige Rechtssicherheit für Betroffene gibt es nicht, da bisher dazu keine Gerichtsurteile vorliegen.

Betroffene Pauschalreisende können nach Auffassung der Verbraucherzentrale Reisen kostenfrei stornieren, die bis Ende August 2020 stattfinden sollen. Damit steht ihnen die Erstattung des gesamten Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zu – unabhängig davon, ob das Unternehmen oder der Kunde selbst storniert. In der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichten Betroffene von dreisten und falschen Aussagen ihrer Vertragspartner. So hieß es häufig, dass Verbraucher Stornierungskosten bis zu 90 Prozent bezahlen müssten oder dass sie gesetzlich verpflichtet seien, einen Gutschein zu akzeptieren. Betroffene kann hier auch einmal weg von Problemen, bereits gezahltes Geld zurück zu bekommen. Viele harrten stundenlang in Telefonwarteschleifen der Unternehmen aus, wurden mit irreführenden Aussagen hingehalten oder mit Standard-E-Mails abgespeist.

Wer vom Vertragspartner keine richtige Antwort erhält oder vergeblich um Rückzahlung bittet, sollte diesen schriftlich zur Erstattung auffordern. Am besten geschieht das per Einschreiben, um im Konfliktfall das Vorgehen dokumentieren zu können. Wichtig ist es, dabei eine angemessene Frist von beispielsweise 14 Tagen zu setzen. Die Verbraucherzentrale bietet für solche Fälle Musterbriefe an. Falls der Anbieter nicht zahlt, können sich Betroffene an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr und die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die Schlichtungsstellen arbeiten für Verbraucher und Verbraucherinnen kostenfrei. Sollte auch das nicht helfen, können Betroffene mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bei ihrem zuständigen Mahngericht Druck aufbauen. Dies ist relativ kostengünstig möglich und führt derzeit aufgrund der klaren Rechtslage regelmäßig zum Erfolg.

Auch wenn man inzwischen wieder Auslandsreisen buchen kann, ist dabei Vorsicht geboten. Reisen ins Ausland während der Pandemie bergen das Risiko, im Quarantänefall irgendwo festzusitzen. Wer reisen will, sollte sich vorher umfassend informieren und die aktuellen länderspezifischen Reisehinweise beispielsweise beim EU-Portal Re-open EU beachten.

mehr lesen Sie in verbraucherblick 07/2020.

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Vivien Arwers ist seit vier Jahren Pressesprecherin und Referentin für Kommunikation bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die Verbraucherzentrale beschäftigt sich intensiv mit nachhaltigem Konsum und bietet dazu viele Tipps und Informationen für Verbraucher – von klimagesunder Ernährung über energetische Sanierung bis hin zur nachhaltigen Geldanlage.