24. Oktober 2022

Ärzte informieren

© sirtravelalot/Shutterstock

Es passiert eher selten, dass jemand einfach nicht mehr aufwacht. Viel häufiger ist Sterben ein Prozess, der länger dauert. Manchmal sind auch viele Wochen, Monate oder Jahre vorausgegangen, in denen der Betreffende krank war und körperlich und geistig abgebaut hat. Wer nicht möchte, dass er mithilfe von künstlicher Ernährung und Maschinen am Leben gehalten wird, sollte seinen Willen aufschreiben. Wer aber eine bestimmte medizinische Maßnahme sehr wohl möchte, sollte das ebenso aufschreiben. Dafür gibt es die sogenannte Patientenverfügung.

Wer meint, eine Patientenverfügung sei nur etwas für alte Menschen, der irrt sich. Ein Unfall mit dem Auto oder Motorrad, ein Sturz von der Leiter, ein Schlaganfall – jedem kann jederzeit etwas zustoßen. Wer den Unfall überlebt, ist möglicherweise nicht mehr ganz wie vorher, vielleicht nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern. Darum sollte man vorher festlegen, wie man behandelt werden möchte, falls dieser Umstand jemals eintreten sollte. Das hilft Angehörigen, Ärzten und Pflegern, den gewünschten Weg einzuschlagen.

Die ab 1.1.2023 geltende Notvertretung für Eheleute schafft übrigens nur geringe Abhilfe. Sie gilt ausschließlich für Ehepaare – Kinder oder Geschwister sind ausgeschlossen – und regelt nur, dass im gesundheitlichen Notfall der Ehepartner zu betreuungsrechtlichen Fragen angehört wird. Die Notvertretung ist auf sechs Monate beschränkt. Eine Patientenverfügung bleibt also weiterhin entscheidend.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.