29. März 2016

Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen?

© Durch Menzl Guenter/Shutterstock.com
Keine Lust, die Beine hochzulegen: Immer mehr Rentner arbeiten im Ruhestand weiter und verdienen sich etwas dazu. Die einen, weil sie eine kleine Rente haben und darauf angewiesen sind, die anderen, weil sie sich ein paar Extras leisten oder sich auch im Alter nützlich machen wollen. Doch wer zu viel verdient, kann seinen Rentenanspruch verlieren. Denn Frührentnern wird das Nebeneinkommen auf die Rente angerechnet, wenn es eine bestimmte Grenze übersteigt.

Das Konto aufbessern, unter Leute kommen und das eigene Wissen einbringen: Die Zahl der Menschen, die im Rentenalter weiter beruflich aktiv sind, hat sich in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. 2014 gingen 14 Prozent der 65- bis 69-Jährigen in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nach, 2005 waren es nur 6 Prozent. Bei den 60- bis 64-Jährigen, also der Altersgruppe, die sich kurz vor dem regulären Eintritt in die Rente befindet, hat sich der Anteil im selben Zeitraum von 28 auf 52 Prozent erhöht. Rentner, die sich mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen, sind also längst keine Ausnahme mehr. Im Juni 2015 hatten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 940.000 Menschen über 65 einen Mini-Job, weitere 224.000 waren in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt. Hinzu kommen all diejenigen, die vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen und nebenher weiter arbeiten – diese Zahl wird in der Statistik nicht erfasst.

Kein Limit bei Regelaltersrente

Bei der Frage, ob und in welcher Höhe das Einkommen aus dem Nebenverdienst auf die Rente angerechnet wird, spielt das Alter jedoch eine große Rolle. Die gute Nachricht zuerst: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf so viel arbeiten, wie er will, ohne dass es Auswirkungen auf seine Rente hat. Er muss die Nebenbeschäftigung nicht bei seinem Rentenversicherungsträger melden, es fallen auch keine Sozialabgaben an. Es kann jedoch sein, dass der Verdienst versteuert werden muss. Das hängt davon ab, wie hoch das Einkommen insgesamt ist.

Die Regelaltersgrenze lag lange bei 65 Jahren. Wer mindestens fünf Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen konnte, hatte ein Recht darauf, sich mit 65 zur Ruhe setzen. Das hat sich geändert: Seit 2012 wird das Eintrittsalter für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1951, der in diesem Jahr 65 wird, liegt es bei 65 Jahren und fünf Monaten. Der Jahrgang 1958 kann regulär mit 66 Jahren in Rente gehen, alle nach 1963 Geborenen mit 67.

Frührente ermöglicht Zuverdienst

Doch so lange muss oder will nicht jeder warten. Erwerbstätige, die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können, haben die Möglichkeit, schon mit 63 in den Ruhestand zu gehen. In den allermeisten Fällen ist das jedoch nur mit finanziellen Einbußen möglich. Die Rente wird dauerhaft gekürzt und zwar um 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat. Beispiel: Für den Jahrgang 1954 liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und acht Monaten. Wenn ein langjährig Versicherter bereits mit dem 63. Geburtstag in Rente gehen möchte, also 32 Monate früher, verliert er 9,6 Prozent seiner Ansprüche (32 Monate mal 0,3 Prozent).

Gerade für Frührentner ist es also attraktiv, die Rente mit einem Nebenverdienst aufzubessern. Doch anders als für Jobber, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, kann ihnen das Einkommen auf die Rente angerechnet werden – und zwar dann, wenn es 450 Euro im Monat übersteigt. Dann wird die Rente anteilig gekürzt und nur noch eine sogenannte Teilrente gezahlt. Sie kann zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente betragen. Unter Umständen kann die Rente auch ganz entfallen.

Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet

Als Faustregel gilt: Je mehr jemand vor der Rente verdient hat, umso mehr kann er auch als Rentner dazuverdienen. Und je höher der Nebenverdienst dann ist, umso niedriger fällt die Rentenzahlung aus. Wenn eine bestimmte Grenze überschritten wird, rutscht der Frührentner automatisch in die nächste Stufe der Teilrente und bekommt zum Beispiel statt zwei Dritteln nur noch die Hälfte der Vollrente ausgezahlt. Wo diese Grenzen liegen, wird vom Rentenversicherer für jeden Versicherten individuell ermittelt und, für die erste Zeit des Rentenbezugs, im Rentenbescheid mitgeteilt. Bei der Berechnung spielt neben dem Einkommen in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn auch der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird, eine Rolle. Für die alten Bundesländer gelten etwas andere Grenzen als für die neuen.

In die Formel zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen fließt außerdem die sogenannte monatliche Bezugsgröße und der Rentenwert ein. Diese Werte werden regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst – und wenn sie sich ändern, ändern sich automatisch auch die Hinzuverdienstgrenzen. Rentner, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, sollten sich deshalb immer genau ausrechnen lassen, welche Grenzen aktuell für sie gelten und wie viel Rente sie bei einem höheren Verdienst verlieren würden. Ansprechpartner dafür sind die Beratungsstellen.

Hinzuverdienstgrenzen
Zur Orientierung: Für Rentner, die in den letzten drei Jahren vor dem Ruhestand stets durchschnittlich verdient haben (2016 = monatlich 3022,25 Euro), gelten seit dem 01.01.2016 folgende Hinzuverdienstgrenzen:
  alte Bundesländer (in Euro) neue Bundesländer (in Euro)
Vollrente 450,00 450,00
2/3-Teilrente 1132,95 1049,17
1/2-Teilrente 1655,85 1533,40
1/3-Teilrente 2178,75 2017,64
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Beispiel: Helga D. aus Düsseldorf war Durchschnittsverdienerin und möchte sich mit einem Nebenjob die Rente aufbessern. Wenn sie maximal 450 Euro im Monat verdient, bekommt sie die volle Rente. Bei einem Verdienst vom 900 Euro brutto im Monat werden ihr zwei Drittel der vollen Rente ausgezahlt, bei 1500 Euro ist es nur noch die Hälfte. Verdient sie mehr als 2178,75 Euro, entfällt der Rentenanspruch ganz.

Grundsätzlich gilt: Die Hinzuverdienstgrenze muss eingehalten werden. Von dieser Regel gibt es jedoch eine Ausnahme: Zweimal im Kalenderjahr darf sie bis zum doppelten Wert überschritten werden. Rentner, die eine Vollrente erhalten, dürfen also in zwei Monaten bis zu 900 Euro verdienen, ohne dass es Einfluss auf die Höhe der Rente hat. Das ist zum Beispiel dann von Vorteil, wenn der Arbeitgeber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zahlt oder wenn Überstunden vergütet werden.

Mehr Geld per Antrag

Damit die Rente korrekt berechnet werden kann, sollten Rentner, die das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, den Versicherungsträger in jedem Fall über ihre Erwerbstätigkeit informieren. Sonst kann es später zu Rückzahlungsforderungen kommen. Neben dem monatlichen Bruttoverdienst werden auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft als Hinzuverdienst gewertet, ebenso andere vergleichbare Einkommen wie zum Beispiel Vorruhestandsgeld. Es kann also sein, dass jemand, der nur einen Minijob hat, aufgrund anderer Einnahmen einen Teil seines Rentenanspruchs verliert. Wichtig: Wenn die Einkünfte sinken und damit der Rentenanspruch steigt, wird die höhere Leistung nicht automatisch gezahlt. Versicherte müssen sie innerhalb von drei Monaten nach der Änderung beantragen.

Und wie sieht es mit den Sozialabgaben aus? Sie werden fällig, sobald jemand mehr als 450 Euro im Monat verdient. Gesetzlich Versicherte müssen, unabhängig vom Alter, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Alle, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, zahlen für ihren Verdienst außerdem Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das heißt: Wer als Frührentner nebenbei arbeitet und statt der vollen eine Teilrente bezieht, sammelt damit gleichzeitig weiter Punkte auf seinem Rentenkonto. Dadurch erhöht sich sein Anspruch, sobald er die Grenze für die Regelaltersrente erreicht. Doch auch das wird nicht automatisch berücksichtigt. Damit die neu erworbenen Ansprüche voll zur Geltung kommen, müssen Versicherte innerhalb von drei Monaten nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Antrag auf Vollrente stellen.

Andere Renten, andere Bestimmungen

Wichtig: Die genannten Regelungen und Hinzuverdienstgrenzen gelten nur für die Altersrente. Sie betreffen Menschen, die eine

  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährige Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Berufs- oder Erwerbsunfähige
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
  • Altersrente für Frauen oder eine
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

bekommen, und lassen sich nicht eins zu eins auf andere Rentenarten übertragen. Für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden die Hinzuverdienstgrenzen zwar nach einer ähnlichen Formel errechnet, jedoch mit etwas anderen Rechengrößen als bei der Altersrente. Komplett anders sind die Vorgaben bei der Hinterbliebenenrente: Witwern und Witwen werden 40 Prozent ihres Einkommens auf die Rente angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Weitere Informationen und Rechenbeispiele dazu gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Onlineportale zur Jobsuche

Kurierfahrten übernehmen, Kleinkinder betreuen oder Zeitungen austragen: Möglichkeiten für Rentner, sich etwas dazuverdienen, gibt es viele. Doch immer weniger Unternehmen bieten Stellen über die klassische Zeitungsannonce an. Eine gute Adresse für die Jobsuche sind deshalb Online-Portale wie Stepstone, jobs.de oder stellenanzeigen.de. Speziell an Senioren richtet sich das Vermittlungsangebot Rent a Rentner. Auch beim Deutschen Seniorenportal gibt es neben Tipps zur Freizeitgestaltung und einem Internetwegweiser auch einen Stellenmarkt. Darüber hinaus kann sich ein Blick in die Jobbörse der Agentur für Arbeit lohnen. Dort kann man sich auch gezielt arbeitssuchend melden – selbst wenn man das Rentenalter längst erreicht oder überschritten hat.

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