28. Februar 2017

Was wirklich im Arbeitszeugnis steht

© NataliaMilko/Shutterstock.com
Es gibt hunderte Ratgeber und unzählige mögliche Arbeitszeugnis Formulierungen. Das Dokument beschäftigt aber nicht nur Arbeitnehmer und Unternehmen. Auch Anwälte und Gerichte setzen sich damit auseinander. Denn die Beurteilung von scheidenden Mitarbeitern ist so vielfältig wie umstritten. Dabei muss sie doch immer positiv ausfallen, oder? 

Ein Arbeitszeugnis gehört in Deutschland zur Bewerbung dazu wie der Lebenslauf und das Anschreiben. Weil das Zeugnis für die Suche nach einem neuen Job so wichtig ist, verwundert es kaum, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig um den Inhalt ringen: Welche Tätigkeiten stehen drin? Wie wird die Leistung beurteilt? Auf welchen Tag ist das Dokument datiert? Seit einigen Jahren wird die Zahl der Prozesse, die sich jährlich um Zeugnisse drehen, zwar nicht mehr gesondert erhoben, doch Experten schätzen, dass Jahr für Jahr weiterhin rund 30.000 Verfahren alleine zu diesem Thema geführt werden.

Arbeitnehmer fürchten sich vor negativen Formulierungen und Bewertungen, die sie wegen der oft floskelhaften Zeugnissprache womöglich noch nicht einmal erkennen. Der Mythos der vielfach zitierten Geheimcodes lebt in manchen Köpfen noch immer weiter – auch wenn Experten an deren Existenz nicht mehr glauben.

Formulierungen im Arbeitszeugnis: Doch im Geheimcode?

Arbeitnehmer haben nach § 109 der Gewerbeordnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss in seiner einfachsten Form mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Durchgesetzt hat sich aber die sogenannte qualifizierte Variante, die auch Leistung und Verhalten beschreibt. Diese erweiterte Form muss der Arbeitnehmer zwar laut Gesetz ausdrücklich verlangen, dennoch stellen viele Arbeitgeber heute von sich aus ein qualifiziertes Zeugnis aus. Das Dokument darf dabei nicht in elektronischer Form übergeben werden. Zudem schreibt die Gewerbeordnung vor, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss und nichts enthalten darf, das etwas anderes ausdrückt als der Wortlaut des Textes. Gerade über den letzten Punkt werde heute häufig gestritten.

In einem Punkt sind sich nahezu alle Experten einig: Es gibt keine einheitliche Zeugnissprache. Bei der Vielzahl an verfügbaren Ratgebern, Text-Bausteinen und Computerprogrammen zur Zeugniserstellung ist das wenig überraschend. Immer wieder kommen neue Anbieter mit neuen Formulierungen auf den Markt. Bei vielen Berufstätigen bleibt ein Unbehagen zurück, wenn sie das Zeugnis schließlich in den Händen halten. Arbeitgeber können durch bewusstes Weglassen oder durch die Nennung von Selbstverständlichkeiten versteckte Kritik ausdrücken. Wir sagen Ihnen in verbraucherblick 02/2017, wie die Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis zu verstehen sind und wie Sie sich gegen unfaire Beurteilungen wehren können.

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