19. August 2016

Auslandsreisekrankenversicherung

© photosync/Shutterstock.com
Wer im Ausland beim Minigolfspielen den Schläger ins Gesicht bekommt oder sich beim Wandern den Knöchel bricht, ärgert sich oft schwarz über den verpatzten Urlaub. Doch richtig schlimm wird es, wenn die Krankenkasse die Behandlungs- oder Bergungskosten nicht wie erhofft übernimmt. Daher empfiehlt verbraucherblick den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die es schon für wenige Euro pro Jahr gibt.

Auf der Rückseite der normalen Versicherungskarte steht „Europäische Krankenversicherungskarte“. Viele gesetzlich Versicherte gehen deshalb davon aus, dass sie im europäischen Ausland genauso versichert sind wie in Deutschland. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Urlaub im Ausland wäre dann überflüssig. Doch das ist ein Trugschluss. Die gesetzliche Versicherung übernimmt nur Teile der Behandlungskosten im europäischen Ausland. Viele Medikamente, Bergungskosten oder etwa ein Rücktransport im Liegen müssen Betroffene komplett selbst bezahlen. Je nach Urlaubsland und Art der Verletzung kann das mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro kosten. Um diese Kosten im Zweifelsfalle nicht selbst übernehmen zu müssen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Auch für Privatversicherte kann sie sinnvoll sein.

Was deckt die Gesetzliche ab?

Wer als gesetzlich Krankenversicherter im Ausland verunglückt, steht nicht völlig schutzlos da. Innerhalb der Europäischen Union haben Versicherte einen Grundschutz und auch mit weiteren Ländern gibt es sogenannte Sozialversicherungsabkommen, damit die deutschen Krankenkassen dort anerkannt werden, etwa in der Schweiz oder Norwegen. Allerdings garantieren diese Abkommen lediglich, dass man im Ausland überhaupt behandelt wird. Die Kosten übernimmt die deutsche Krankenkasse nur, wenn die Behandlung auch im Urlaubsland eine Standardleistung ist. Worauf das zutrifft und welche zusätzlichen Bedingungen ein kranker Tourist erfüllen muss, hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) in länderspezifischen Merkblättern zusammengestellt. In Ländern ohne Abkommen, wie etwa in Südamerika oder Asien, müssen hingegen sämtliche Behandlungs- und Transportkosten selbst bezahlt werden.


verbrauchertipp: In manchen Ländern müssen Sie zusätzlich zur Krankenversicherungskarte noch einen Auslandskrankenschein Ihrer Krankenkasse vorlegen, damit diese die Kosten übernimmt. Informieren Sie sich jedes Jahr neu über die Bedingungen des Urlaubslandes und lassen Sie sich gegebenenfalls vorsorglich einen Krankenschein ausstellen.



Keine Kostenübernahme

Manche Kosten übernehmen die deutschen gesetzlichen Krankenversicherer grundsätzlich nicht. Dazu gehören:

– Behandlungen bei privaten Ärzten oder Kliniken

– fast alle Zahnbehandlungen

– die meisten Medikamente

– Rücktransport


Für Privatversicherte sehen die Regelungen etwas anders aus. Deren Versicherungsschutz ist in der Regel weltweit gültig. Allerdings bekommen auch sie längst nicht alle Behandlungskosten erstattet, die im Ausland anfallen. Je nach Tarif stehen sie womöglich sogar schlechter da als gesetzlich Versicherte, weil die Abkommen zwischen den Ländern für Privatpatienten nicht gelten. Vor einem Auslandsaufenthalt lohnt sich daher ein Blick in die Versicherungspolice.


verbrauchertipp: Nicht alle Versicherer stellen eindeutig klar, welche Behandlungskosten im Ausland übernommen werden. Bei Ungenauigkeiten fragen Sie nach und lassen Sie sich die Regelungen per Fax oder Brief bestätigen.


Gute Versicherungen

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung springt für viele Kosten ein, die von der deutschen Kasse nicht übernommen werden. Dazu zählen insbesondere ärztliche Leistungen und Transportkosten – sowohl im Ausland als auch zurück nach Deutschland. Die Versicherung gilt für gewöhnlich weltweit und ist sehr günstig. Sehr gute Einzelpolicen gibt es schon für 8 bis 10 Euro im Jahr, so das Ergebnis des aktuellen Testberichts von Finanztest. Familien zahlen 18 bis 30 Euro jährlich. Senioren müssen meist einen Altersaufschlag zahlen.

Da die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung so gering sind, empfehlen die Verbraucherschützer vor allem auf die Vertragsbedingungen zu achten. Diese unterscheiden sich zum Teil deutlich zwischen den einzelnen Versicherern. Folgende Punkte sollte eine gute Versicherung erfüllen:

  • weltweite Gültigkeit, idealerweise auch für berufliche Reisen
  • Übernahme sämtlicher ärztlicher Leistungen, Unterbringung und Verpflegung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt
  • Übernahme ambulanter Behandlungen, Diagnosen und Operationen sowie ärztlich verordneter Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • Übernahme schmerzstillender Zahnbehandlungen, einfacher Füllungen und Reparaturen von Zahnersatz
  • Übernahme des Transports zum Krankenhaus bzw. der Kosten für den Rettungsdienst
  • Verzicht auf Selbstbehalt
  • keine Einschränkung der Leistungspflicht auf „akute“, „unvorhergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankungen (Nachteil für chronisch Kranke)
  • kein Ausschluss einzelner Erkrankungen
  • Zahlung bis zur Transportfähigkeit, auch wenn diese erst nach dem geplanten Urlaubsende eintritt (sogenannte „Nachleistung“)
  • Rücktransport, wenn die Behandlung voraussichtlich mehr als 14 Tage dauern wird oder medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
  • keine Überprüfung auf Ansprüche aus anderen Versicherungen (sogenannte „Vorleistungsklausel“)
  • Übernahme von mindestens 10.000 Euro für Transport oder Bestattung vor Ort, falls der Versicherte im Ausland stirbt

verbrauchertipp: Achten Sie auf den Unterschied zwischen „medizinisch sinnvoll“ und „medizinisch notwendig“. Bei letzterer Formulierung zahlt die Versicherung den Rücktransport nur, wenn eine adäquate medizinische Versorgung im Urlaubsland nicht möglich ist. Das ist selten und nur schwer zu beweisen.


Auf die Feinheiten achten

Neben den Pflichtkriterien können noch einige individuelle Bedingungen sinnvoll sein. Je nachdem, wie viele Personen in welcher Altersklasse abgesichert werden sollen, wie oft eine Reise ansteht und wie lange diese dauert, sollte der passendste Vertrag ausgewählt werden:

  • Reisedauer: Die meisten Tarife sichern entweder für eine Dauer von 42 oder 56 Tagen ab. Diese Zeitspanne bezieht sich immer auf einen Auslandsaufenthalt am Stü Mehrere Urlaube im Jahr werden nicht addiert. Wer aber ein Auslandssemester macht oder im Süden überwintern möchte, braucht gegebenenfalls zusätzlichen Schutz.
  • Kostenübernahme: Manche Versicherer schließen eine Leistung bei Sportverletzungen oder psychische Behandlungen aus. Nicht alle zahlen für die Betreuung eines Kindes, wenn die Eltern krank werden, oder für die Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus, wenn ein Kind krank wird (sogenanntes „Rooming-In“). Auch medizinisch notwendige Hilfsmittel, wie ein Rollstuhl, und die Behandlung von Komplikationen in der Schwangerschaft oder bei der Geburt werden nicht immer finanziert.
  • Alterszuschlag: Viele Versicherungen nehmen einen Seniorenzuschlag, wenn eine der versicherten Personen ein gewisses Alter ü Dieser Zuschlag kann deutlich über 100 Euro liegen. Auch ein Höchsteintrittsalter ist möglich.
  • Kinderabsicherung: Bei Familienversicherungen sollte man darauf achten, bis zu welchem Alter die Kinder mitversichert sind. Bei vielen endet die Kindheit mit dem 18. Geburtstag. Manchmal sind Kinder aber auch bis zum 25. Geburtstag mitversichert.
  • Assistance-Leistungen: Manche Versicherer bieten zusätzliche Unterstützung, wie etwa Übersetzungshilfen oder die Organisation der Rückreise von Kindern an. Meist sind diese unter dem Stichwort „Assistance“ zu finden.
  • Krieg, Pandemie, Kernenergie: Teilweise werden Behandlungen aufgrund von Krieg oder Unruhen grundsätzlich nicht bezahlt, teilweise nur dann nicht, wenn es vor der Reise bereits eine Warnung des Auswärtigen Amts gab. Auch Behandlungen nach Pandemien oder Reaktorunfällen sind zum Teil ausgeschlossen.

verbrauchertipp: Viele Versicherer haben nicht nur eine 24-Stunden-Notrufnummer, sondern helfen auch telefonisch bei der Suche nach einem Arzt oder Krankenhaus. Das kann gerade in einem Land, dessen Sprache Sie nicht verstehen, sehr hilfreich sein.


Eine Police abschließen

Manch ein Bundesbürger schließt keine Auslandsreisekrankenversicherung ab, weil er davon ausgeht, bereits ausreichend geschützt zu sein. Denn in den Gebühren für die Kreditkarte oder der Mitgliedschaft im Autoclub ist manchmal ein zusätzlicher Auslandsschutz enthalten. Häufig ist das aber nur eine Teilabsicherung. Manche schließen etwa den Rücktransport im Krankheitsfall ein, bezahlen aber nicht alle Heilbehandlungen im Ausland. Andere übernehmen zwar die Kosten für Behandlungen, zahlen aber nicht für Medikamente oder den Transport.

Um einen Komplettschutz zu erhalten, ist daher der Abschluss einer Vollversicherung sinnvoll. Viele Tarife kann man sogar in letzter Minute noch online abschließen. Der Versicherungsschein wird dann per Mail verschickt und ist ab dem Tag des Abschlusses gültig. Einen neutralen Überblick über aktuelle Konditionen bietet Stiftung Warentest.

Erste Schritte im Ernstfall

Der Abschluss einer geeigneten Auslandsreisekrankenversicherung ist allerdings nur die halbe Miete. Falls es im Urlaub tatsächlich zu einem größeren Unfall kommt, sollte man auch auf die nächsten Schritte vorbereitet sein. Denn nur dann ist eine gute Behandlung gewährleistet, deren Kosten die Versicherung auch übernimmt.

Checkliste: Was tun nach einem Unfall im Ausland?

  • Versicherungsschein bzw. Kundennummer immer parat haben
  • dem Versicherer so schnell wie möglich den Unfall melden und fragen, was zu tun ist
  • kleinere Behandlungen vor Ort bezahlen und Rechnung ausstellen lassen
  • beim Versicherer nachfragen, was genau auf der Rechnung stehen muss (meist: Name, Datum, Angaben über Diagnose, Therapie, Medikamente)
  • Rechnungen ggf. noch vor Ort ins Deutsche oder mindestens in Englische übersetzen lassen
  • größere Behandlungen am besten vorher mit der Versicherungen absprechen, damit die Abrechnung direkt zwischen Arzt/Klinik und Versicherung erfolgen kann
  • Arbeitsunfähigkeitsbestätigung einfordern und an Krankenkasse und Arbeitgeber schicken
  • weiteres Vorgehen organisieren bzw. von der Versicherung organisieren lassen

verbrauchertipp: Lassen Sie sich per Fax zum Arzt oder ins Krankenhaus bestätigen, dass eine teure Behandlung im Ausland von der Versicherung übernommen wird.


Wieder zu Hause gibt es dann meist noch einige organisatorische Dinge zu erledigen. Je nach Schwere der Erkrankung müssen Belege bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit diese weitere Gesundheitsmaßnahmen übernimmt. Kleinere Rechnungen, die im Ausland meist in bar bezahlt werden müssen, sollten möglichst bald bei der Auslandsreisekrankenversicherung eingereicht werden. Teilweise gibt es recht kurze Fristen, die eingehalten werden müssen.


verbrauchertipp: Verwechseln Sie die Auslandsreisekrankenversicherung nicht mit einer anderen Auslands- oder Reiseversicherung, wie zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung.

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