Außergewöhnlich
Das Leben spielt oftmals nach seinen eigenen Regeln. Eben lief alles wie geplant und plötzlich sieht man sich neben einem Berg an Arbeit auch noch mit ungeahnten und hohen Kosten konfrontiert. Ein Unwetter richtet Schäden am Haus an, eine schwere Krankheit sucht einen heim oder Unterhaltszahlungen werden fällig. Bei vielen außergewöhnlichen Kosten greift einem zum Glück der Staat unter die Arme. Für welche privaten Ausgaben ist ein Steuervorteil möglich?
Waschbären, Eichhörnchen, Marder – sie sehen niedlich aus, doch für viele Immobilieneigentümer sind sie ein Graus. Denn häufig verursachen die ungebetenen, tierischen Gäste Schäden, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Hilft in diesem Fall das Finanzamt? Private Ausgaben sind steuerlich normalerweise nicht relevant. Haben Personen aber zwangsläufig höhere Ausgaben als andere Steuerzahler mit gleichem Einkommen und ähnlichem Familienstand, dann sind das sogenannte außergewöhnliche Belastungen. Diese sind von der Steuer absetzbar. Dazu zählen zahlreiche Ausgaben wie für Krankheiten, für medizinische Hilfsmittel wie Zahnersatz und Brillen, aber auch für Unterhalt und Beerdigungen.
Bei außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich stets um private Ausgaben. Sie dürfen also nicht im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Den Betroffenen müssen mit diesen Kosten höhere Ausgaben als anderen Steuerzahlern in vergleichbaren Umständen entstanden sein. Übliche Lebenshaltungskosten wie Miete und Lebensmitteleinkäufe scheiden so beispielsweise aus. Zudem müssen die Ausgaben zwangsläufig entstehen. Das bedeutet, dass sich die Kosten nicht vermeiden lassen, man also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen zu einer Zahlung verpflichtet ist. Die Kosten für eine Krankheit sind zum Beispiel tatsächlich. Unterhalt an nahe Verwandte muss teilweise aus rechtlichen Gründen gezahlt werden.
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