11. August 2017

Mit Bankvollmacht im Notfall geschäftsfähig bleiben

© goodluz/Shutterstock.com

Ein schlimmer Unfall oder eine Krankheit – und plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, seinen eigenen Willen umzusetzen. Das ist schlimm genug, aber wer kümmert sich in dieser Situation um Rechnungen, Überweisungen und Zahlungsverpflichtungen? Angehörige können nur helfen, wenn sie eine Berechtigung dazu haben. Sie brauchen eine Bankvollmacht.

Ein Szenario, das sich keiner gerne ausmalt: Ein geliebter Mensch kommt plötzlich ins Krankenhaus, liegt im Koma, kann nicht sprechen und damit seinen Willen nicht äußern. So ein unerwarteter Schicksalsschlag kann selbst junge Menschen treffen – etwa durch einen Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder einen Unfall. Ist der Betroffene unfähig, Entscheidungen zu treffen, muss sich jemand anders um die alltäglichen Zahlungsverpflichtungen kümmern. „Angehörige können nicht einfach auf das Konto zugreifen“, erklärt Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken das Problem. Weder Ehepartner, noch Kinder oder Eltern können automatisch über ein Konto verfügen – um etwa den Dauerauftrag für die Miete anzupassen, Rechnungen zu begleichen, Geld für den Supermarkteinkauf abzuheben oder den Jahresbeitrag für die Autoversicherung zu überweisen. Dafür brauchen sie eine Bankvollmacht. Wie Sie eine erteilen und was Sie beachten müssen, erklären wir Ihnen in verbraucherblick 08/2017.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.