Bausparkassen kündigen Altverträge
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Die Niedrigzinsphase macht vielen Sparern zu schaffen. Auch Bausparer spüren die Konsequenzen: Bausparkassen kündigen reihenweise Kunden mit hoch verzinsten Altverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt ihnen nun dabei teilweise Rückendeckung. Doch nicht in jedem Fall ist eine Kündigung rechtlich zulässig.
verbraucherblick 07/2017 zeigt, wann und wie sich Betroffene wehren können.