30. August 2016

Überweisungsträger unter der Lupe

© David Crockett/Shutterstock.com
Bei der Bank ist das Geld sicher. Derzeit gibt’s zwar so gut wie keine Zinsen, aber weg wird es schon nicht kommen. Oder doch? Banken haben Auflagen und Verfahren, mit denen sie Überweisungen prüfen. Aber welche sind das und wie gut sind die? Das ZDF-Verbrauchermagazin WISO macht den Test und stellt Erstaunliches fest.

Trotz Onlinebanking gibt es sie noch: Die guten alten Überweisungsträger auf Papier. In den Filialen der Bank liegen sie im Empfangsbereich, meist neben den Geldautomaten oder auf den Tischen, meist frei zugänglich. Eine Einladung für Bankräuber, wie sich herausstellen wird. Für den Test werden Überweisungsträger geholt. Aus acht Geldinstituten stammen die gelben Zettel. Bei der Postbank wird die EC-Karte für die Herausgabe verlangt, bei der Sparda-Bank werden die Überweisungsträger nur postalisch zugeschickt. Bewaffnet mit den Überweisungsbelegen beginnt der Test: 98 Euro sollen von einem fremden Konto aufs eigene überwiesen werden. Kann das funktionieren, wenn man statt der eigenen eine fremde Bankverbindung als Kontoinhaber einträgt (Anmerkung: Die Kontoinhaber waren informiert) und mit einem Phantasienamen unterschreibt?

Wird geprüft?

Die ausgewählten Banken nehmen die ausgefüllten und mit erfundenen Namen unterschriebenen Überweisungsträger ohne Probleme zurück – bis auf die Targobank, die nur Onlineüberweisungen annimmt. Wenige Tage später ist das unrechtmäßig abgebuchte Geld jeweils auf dem Konto des Begünstigten eingegangen. Es gab weder einen Vermerk zur Buchung noch eine Rückfrage beim Kontoinhaber. Das Geld ist erstmal weg, zumindest beim Betroffenen. Peter Mattil ist Anwalt für Bankrecht. Seine Einschätzung: „Wenn es nun doch passiert ist, Sie sind Opfer geworden und jemand hat einen Überweisungsauftrag ausgefüllt und gefälscht und sich Geld überwiesen von Ihrem Konto, ist es rechtlich so: Es ist nicht Ihr Auftrag und Sie können darauf bestehen, dass das Geld Ihnen wieder gutgeschrieben wird. Da hat die Bank überhaupt keine Chance.“ Keine Chance? In der Praxis sieht es oft anders aus. „Die Bank behauptet etwas, unterstellt Ihnen etwas. Sie hätten mitgewirkt oder Sie seien leichtsinnig gewesen mit Ihren Aufträgen und zahlt Ihnen erstmal nichts“, sagt Mattil. Geschädigten bleibe dann nur noch der Klageweg.


Die IBAN

Die International Bank Account Number, kurz IBAN genannt, ist eine international standardisierte Nummer, welche jedes Girokonto in teilnehmenden Ländern eindeutig kennzeichnet. Sie darf maximal 34 Stellen lang sein, in Deutschland sind es 22 Stellen. Grundsätzlich muss diese Kennung in 4er-Blöcken getrennt geschrieben werden und darf keine Sonderzeichen oder Kleinbuchstaben enthalten. Für jedes Land ist dabei eine bestimmte Länge vorgegeben. Die IBAN beginnt immer mit dem Länderkennzeichen (z. B. DE für Deutschland) und der zweistelligen Prüfsumme für die gesamte IBAN, die aufgrund einer genau festgelegten Formel berechnet werden kann. Die Definition der IBAN erfolgt durch das European Committee for Banking Standards (ECBS) und die International Organization for Standardization (ISO). Schreibt man die IBAN ohne den ersten 4er-Block, also ohne Länderkennzeichen und Prüfsumme, so spricht man von der Basic Bank Account Number (BBAN).


Die Banken scheinen das Problem zu kennen und halten sich bedeckt. Kein Geldinstitut ist zu einem Interview bereit. Die deutsche Apotheker- und Ärztebank reagiert gar nicht auf die Anfrage. Bei der Mainzer Volksbank heißt es, dass „die Überprüfung auffälliger Überweisungsträger auch anhand von eingescannten Kundenunterschriften erfolgt“. Stellt sich die Frage, ob der erste Test ohne Beanstandungen Zufall war. Beim nächsten Probelauf sollte eine getrickste Überweisung also auffallen.

Unbemerkte Tricks

Der zweite Versuch wird noch dreister. Wieder kommen die Überweisungsträger zum Einsatz. Nur dieses Mal wird der Name vom Formel-Eins-Weltmeister Sebastian Vettel als Kontoinhaber und als Kontonummer erneut die eines eingeweihten Bekannten eingetragen. Im Betreff steht in großen Druckbuchstaben mal „neue Sommerreifen“, „kontrolliert das jemand“ oder „Vorsicht falsche Unterschrift“. Als drittes Indiz für eine gefälschte Überweisung wird beim Datum getrickst. Mal liegt es in der Zukunft, mal weit in der Vergangenheit. Nun muss der Schwindel auffallen. Doch weit gefehlt. Erneut werden alle Überweisungen anstandslos ausgeführt. 

Konfrontiert mit den Ergebnissen der zweiten Stichprobe erklärt die Deutsche Bank: „Bei der deutschen Bank werden täglich zehntausende Überweisungen einwandfrei bearbeitet. Die Bank hat verschiedene Prüfverfahren etabliert, um unrechtmäßig ausgestellte Überweisungen zu identifizieren.“ Eine ähnliche Antwort gibt der Bundesverband deutscher Banken. Beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) heißt es, dass es keine Statistiken zu Überweisungsrückläufern und Überweisungskorrekturen gibt. Cornelia Schulz, Pressereferentin beim BVR, verweist auf „verlässliche Erfahrungswerte, wonach solche Betrugsversuche im Verhältnis zu der Masse an den rund 750 Millionen beleghaften Überweisungen, die Kreditinstitute in Deutschland jährlich abwickeln, äußerst selten vorkommen“. Verlässliche Erfahrungswerte, das klingt wenig beruhigend und scheint in der Praxis offenbar nicht immer zuzutreffen.

Ernüchterndes Fazit: Geprüft werden offensichtlich lediglich die IBAN des Empfängers und des Kontoinhabers und der Betrag. Zumindest haben diese drei Angaben im Test gestimmt. Weder händisch noch von automatischen Erkennungssystem erfasst wurden die Angaben zum Zahlungsempfänger, Angaben zum Kontoinhaber, Datum sowie die Unterschrift – diese blieben ungeprüft.


verbrauchertipp: Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob Sie Überweisungsträger in Papierform verwendet. Lassen Sie Überweisungen in dieser Form generell sperren.


Bankenrechtler Mattil war selbst bereits dreimal von Überweisungsbetrug betroffen. In einem Fall wurde seine Unterschrift täuschend echt nachgeahmt. Eine aufmerksame Bankangestellte meldete sich bei ihm und stoppte anschließend den Auftrag. Mit den Banken, bei denen Mattil Kunde ist, hat er anschließend vereinbart, dass sie auf sein Konto ausgestellte Überweisungsträger ablehnen und nur noch Transaktionen ausführen, die per Onlinebanking beauftragt worden sind.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.