18. Juni 2016

EC-Karte weg? Bei der Bank sperren reicht nicht!

© maho/Fotolia.com
Es passiert häufig: Der Geldbeutel ist weg – gestohlen, verloren oder einfach nur verlegt. Oder ein gieriger Automat hat die EC-Karte einfach eingezogen und gibt sie nicht wieder her. In jedem Fall müssen schnell die Karten gesperrt werden, damit keiner unerlaubt mit ihnen bezahlen kann. Ein Anruf bei der Bank, Karte sperren lassen und alles ist gut, das denken die meisten. Was kaum einer weiß: Das Lastschriftverfahren mit Unterschrift muss separat gesperrt werden bei KUNO.

Es ist einfach weg. Der Schock ist groß als Carolin Bronner nach dem Einkaufen merkt, dass ihr Portemonnaie weg ist, wahrscheinlich geklaut. Trotzdem reagiert sie schnell. „Daraufhin bin ich zur Bank und habe die Karten sperren lassen von meinem Bankberater. Damit war die Sache für mich erledigt.“ Erst zwei Monate später bemerkt sie merkwürdige Abbuchungen von ihrem Konto: ein Einkauf über 180 Euro beim Supermarkt bezahlt mit der EC-Karte. Carolin Bronner erstattet Anzeige bei der Polizei. Was sie von den Beamten erfährt, ist komplett überraschend für sie. Die Polizei informiert die junge Frau darüber, dass die Kartensperrung bei der Bank allein nicht ausreicht. Der Grund dafür ist, dass Banken die Karten nur für die Zahlung per PIN sperren. Die Zahlung mit Lastschrift – also mit der Unterschrift – ist weiterhin möglich. Banken profitieren mehr vom PIN- oder Girocard-Verfahren, denn dafür erhalten sie Gebühren der Einzelhändler. In das Lastschriftverfahren mischt sich die Bank quasi gar nicht ein und sperrt daher auch nicht den Zugang.


verbrauchertipp: Es kann hilfreich sein, sich einen kleinen Notfall-Zettel mit Nummern zum Sperren von Karten und Mobiltelefonen zu machen. Darauf können auch Informationen wie IBAN, Kartennummer oder IMEI. Den Zettel – gerne auch mehrere – können Sie in die Jackentasche oder ins Handschuhfach stecken. Der Geldbeutel ist im Zweifel ja geklaut.


Doppelte Verlustmeldung

Bereits seit dem Jahr 2006 leiten Banken nur die Sperrung des Girocard-Verfahrens weiter. Diebe können leicht weiter per Lastschrift mit gestohlenen Karten bezahlen. Die Unterschrift ist leicht imitiert, sie steht auf der Karte. Verkäufer prüfen meist nur oberflächlich. Von dieser Sicherheitslücke ahnen die meisten Kunden nichts. Die Banken haben selbst nichts von einer Sperrung des Lastschriftverfahrens und sperren es daher nicht. Sie selbst lassen sich das PIN-Verfahren gut vom Handel bezahlen und sind ganz darauf fokussiert. Gerrit Heinemann, Wirtschaftswissenschaftler an der Hochschule Niederrhein, ordnet die Situation folgendermaßen ein: „Banken sind sicherlich eher an den PIN-Verfahren interessiert, weil es Gebühren bringt. Weniger am Lastschriftverfahren, weil es keine Gebühren bringt und lästig ist. Sie nehmen dann auch in Kauf, dass der Kunde einen potenziellen Schaden oder ein Sicherheitsrisiko hat.“


Zahlungsweisen
Mit einer EC-Karte können Kunden auf zweierlei Art zahlen. Beim Girocard-Verfahren gibt der Karteninhaber im Laden seine PIN in ein Gerät ein. Diese PIN wird sofort von der Bank geprüft und die Zahlungsfähigkeit des Kunden bestätigt. Das Verfahren ist also sicher und hat für die Geschäftsleute den Vorteil, dass sie die Zahlungsfähigkeit der Kunden bestätigt bekommen. Dafür muss der Handel auch Gebühren an die Banken zahlen. Beim Lastschriftverfahren findet das Geschäft direkt zwischen Kunde und Händler statt. Der Kunde garantiert mit seiner Unterschrift die Zahlung. Die Bank überprüft nichts. Die Summe wird anschließend vom Konto des Kunden abgebucht.


KUNO hilft gegen diese Sicherheitslücke. Polizei und Handel haben dieses Sperrsystem ebenfalls 2006 ins Leben gerufen. Es steht für: Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen, kurz KUNO. Ist eine Karte bei KUNO gesperrt und ein Dieb versucht sie im Laden einzusetzen, dann gibt es eine Fehlermeldung im Kartenlesegerät. Der Einsatz der Karte ist nicht mehr möglich. Diebstahlopfer sind so vor Betrug geschützt. Eine KUNO-Sperrung müssen Betroffene direkt und persönlich bei der Polizei veranlassen. Das ist zwar ein Aufwand, aber den nimmt sicher jeder gerne im Kauf, damit kein Geld mehr fälschlicherweise vom eigenen Konto abgebucht wird.


verbrauchertipp: Per Lastschrift eingezogenes Geld können Sie innerhalb von acht Wochen zurückverlangen. Dazu müssen Sie allerdings einen Antrag bei der Bank stellen. Über Onlinebanking funktioniert die Rückbuchung aber meist recht einfach.


Kleine Stichprobe

Eine Bank hat keinen Nutzen von einer Sperrung bei KUNO. Einen Schaden hat sie aber auch nicht davon. Warum bekommen Kunden dann nicht den Hinweis, dass sie besser noch zur Polizei gehen sollten? Carolin Bronner empfand es als Frechheit, dass man sie nicht mit dem einen Satz auf KUNO hingewiesen hat. Das wäre doch nicht zu viel verlangt gewesen, findet sie. War Carolin Bronner nur ein bedauerlicher Einzelfall? Das Verbrauchermagazin WISO im ZDF macht einen kleinen Selbstversuch: Vier Kunden werden zu Ihren Banken geschickt und geben an, dass die EC-Karte weg sei. Das Ergebnis ist ernüchternd. Kein Kunde wird auf KUNO hingewiesen. Wesentlich ausführlicher als das Sicherheitsrisiko wird die Bestellung einer neuen Karte besprochen. Der Bankkunde soll möglichst schnell wieder mit einer Karte bezahlen und so für Umsatz sorgen. Nur in einem Fall wird auf mehrfaches Nachfragen des Kunden dann doch noch der Hinweis auf die Polizei gemacht. Gerrit Heinemann ist nicht überrascht: „Es bestätigt, dass Banken der Endkunde und das Risiko, das der Endkunde hat, egal ist.“

Karte dauerhaft sperren

Bei KUNO geht die Kartensperrung aber auch nicht ganz reibungslos vonstatten. Für die vollständige Sperrung benötigt man die Kartenfolgenummer. Diese kennt in der Regel keiner. Es ist eine einstellige Identifikationsnummer der Bank. Wer bei KUNO die Nummer nicht angeben kann, dem werden alle über das angegebene Konto laufende Karten für kurze Zeit gesperrt. Nur wenn die Kartenfolgenummer nachgemeldet wird, bleibt diese eine Karte dauerhaft gesperrt. Ein Nachteil von KUNO ist, dass nicht alle mitmachen. Die Teilnahme ist freiwillig, der Handel kann frei entscheiden. Daher machen nicht alle Händler mit, Onlinehändler nehmen meist nicht teil. Das Bundesland Hessen nimmt als einziges Bundesland auch nicht an KUNO teil. Setzt ein Dieb also in Hessen die gestohlene EC-Karte ein, gibt es keine Meldung durch KUNO. Und hessische Polizeidienststellen nehmen die Sperrung nicht auf.


Kartenfolgenummer
Die Kartenfolgenummer befindet sich nicht auf der Karte selbst. Sie ist eine einstellige Zahl, mit der die Bank die Karte markiert. Die Nummer ist auf Zahlungsbelegen zu finden. Dort steht dann Kartenfolgenummer oder Karte und eine einstellige Zahl. Auf Kontoauszügen ist die Nummer auch vermerkt – meist eine einzelne, abgesetzte Zahl hinter der Kartennummer – und die Bank kann Auskunft darüber geben.


Lastschrift zurückholen

Die Lastschrift wieder zurückzuholen, ist binnen acht Wochen möglich. Allerdings kann für den Kontoinhaber nun eine Auseinandersetzung mit dem Händler, bei dem der Dieb eingekauft hat, folgen. Wenn wie in unserem Beispiel beim Supermarkt bezahlt wurde, kann dieser nun das zurückgebuchte Geld weiter verlangen. Er weiß nicht, dass ein Krimineller bei ihm eingekauft hat. Eventuell folgt eine Mahnung oder auch Post von der Inkassofirma. Der bestohlene Karteninhaber muss nun beweisen, dass die Karte gestohlen wurde. Das lässt sich meist beweisen, indem man die Verlustmeldung bei der Polizei oder der Bank vorlegt. Ganz ohne Unannehmlichkeiten wird es für den Karteninhaber kaum ausgehen, wenn ein Fremder die Karte zum Bezahlen genutzt hat. Da helfen nur Geduld und die gute Aussicht, dass man meist am Ende alles Geld wiederbekommt.


Sperrnotruf für Karten
Über den Sperrnotruf 116 116 können Verbraucher rund um die Uhr ihre gestohlenen Karten sperren lassen. Die Hotline nimmt alle Daten zur gestohlenen EC-, Giro- oder Kreditkarte auf und leitet die Information die Bank oder den Kartenherausgeber weiter. Die Nummer ist in Deutschland kostenfrei erreichbar. Auch aus dem Ausland kann man die Nummer mit der Landesvorwahl für Deutschland 0049 erreichen. Für bessere Erreichbarkeit aus dem Ausland, auch die 0049 30 4050 4050. Über den Sperrnotruf kann auch die die elektronische Identitätsfunktion des Personalausweises gesperrt werden. Weitere Informationen unter: www.sperr-notruf.de.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.