5. Januar 2017

Das sind die neuen gesetzlichen Vorgaben in 2017

Neues Jahr – neues Glück. Privat nehmen sich viele zu Jahresbeginn gern einiges vor – oder auch nicht. Das kann jeder für sich halten, wie er möchte. An gesetzlichen Vorgaben allerdings kommen Verbraucher nicht vorbei. Welche Neuerungen 2017 kommen oder bereits seit wenigen Tagen gelten, zeigt verbraucherblick. 

Flexibel in den Ruhestand

Fließend vom Arbeitsleben in den Ruhestand begleiten ist das Ziel der Flexi-Rente. Das neue Arbeitsmarktinstrument soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer, die älter als 63 Jahre sind, in Teilzeit weiterarbeiten können und keine hohen Rentenabschläge hinnehmen müssen. Dafür wurden die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes neu geregelt: Statt wie bisher 5400 Euro können Arbeitnehmer nun bis zu 6300 Euro abzugsfrei zur Rente hinzu verdienen. Bei höheren Einnahmen werden 40 Prozent oberhalb der Abzugsgrenze von der Rente abgezogen. Wer über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten will, kann durch das Fortzahlen von Rentenbeiträgen zusätzliche Rentenpunkte erwerben. Der Arbeitgeberbeitrag wird ebenfalls dem persönlichen Beitragskonto gutgeschrieben.


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Pflege neu geregelt

Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nun in fünf Pflegegrade statt in drei Pflegestufen unterschieden. Danach zählen nicht mehr die körperlichen Einschränkungen einer Person, sondern wie selbstständig die Pflegebedürftigen ihren Alltag bewältigen. Damit werden nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch jene mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigt, insbesondere Demenzkranke.

Wer bereits eine Pflegestufe hat, soll bei der Umstellung auf die neuen Pflegegrade nicht schlechter gestellt werden. 2017 tritt auch das Dritte Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es soll so lange wie möglich die Pflege im häuslichen und familiären Umfeld ermöglichen.


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Stärkere Teilhabe

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung will das neue Bundesteilhabegesetz erreichen. Im Bereich Finanzen sorgt es seit Jahresbeginn dafür, dass zum Beispiel Partnereinkommen nicht mehr auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. Zudem wird Beziehern der Eingliederungshilfe ein deutlich höherer Freibetrag eingeräumt: Durften sie bislang 2600 Euro vom eigenen Einkommen selbst behalten, sind es nun 27.600 Euro. 2020 soll der Freibetrag auf 50.000 Euro steigen. Wer in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, bekommt mehr Geld. Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt, die Menschen mit Behinderung einstellen, erhalten Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent.

Mehr Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Zugleich ist 2017 das letzte Jahr, in dem einzelne Branchen noch gesonderte Mindestlöhne zahlen dürfen, die unter dem gesetzlichen Stundensatz liegen. Allerdings dürfen diese Branchentarife seit Jahresbeginn nicht unter 8,50 Euro liegen. Ab kommenden Jahr gilt dann für alle Beschäftigten der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro.

Höherer  Unterhalt, mehr Kosten  absetzbar

Wer Unterhalt zahlt, kann diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Laut Bund der Steuerzahler sind 2017 maximal 8820 Euro abziehbar – 168 Euro mehr als bisher. Werden die eigenen Kinder unterstützt, ist eine steuerliche Berücksichtigung nur dann möglich, wenn man für sie kein Kindergeld beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag erhält. Trennungskinder bekommen laut der sogenannten Düsseldorfer Tabelle mehr Unterhalt. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) 342 Euro statt bislang 335 Euro – abzüglich des hälftigen Kindergeldes, falls man es nicht selbst bezieht.

Fernsehen mit neuer Technik

Wer über Antenne statt per Kabel oder Satellit fernsieht, muss seinen Fernseher eventuell aufrüsten. Am 29. März wird auf den neuen Standard DVB-T2 umgestellt, der die Programme hochauflösend in HD ausstrahlt. Viele Fernseher auf dem Markt können DVB-T2 bereits empfangen. Ältere Flachbildfernseher benötigen eine sogenannte Settop-Box, um nicht vor einem schwarzen Bildschirm zu sitzen. Mitte 2019 soll der Umstieg auf den bundesweiten Regelbetrieb vollzogen sein.


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Effizienzlabel für Heizkessel

Seit Jahresbeginn brauchen Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, ein Energielabel. Für Geräte ohne diese Kennzeichnung muss dies im Rahmen der üblichen Kontrollen vom Bezirksschornsteinfeger nachgeholt werden. Die Effizienzlabel zeigen ähnlich wie bei anderen Haushaltsgeräten an, wie sparsam geheizt werden kann. Ineffiziente Geräte sollen so aufgedeckt und ein Austausch angeregt werden. Extrakosten dürfen für die nachträgliche Kennzeichnung nicht anfallen.

Telefongebühren im Ausland passé

Telefonieren im Ausland wird ab 15. Juni günstiger. Nach jahrelangen Verhandlungen hat die EU-Kommission beschlossen, die sogenannten Roaming-Gebühren für Telefonate und Datenverbindungen innerhalb der EU abzuschaffen. Mit der Verordnung werden außerdem Vorkehrungen für eine angemessene Nutzung eingeführt, die missbräuchliche Nutzung verhindern soll, etwa wenn der Kunde eine SIM-Karte in einem anderen EU-Staat kauft, in dem die Inlandspreise niedriger sind, um sie im Heimatland zu verwenden. Internetanbieter hat die EU zudem verpflichtet, Kunden klare und verständliche Erläuterungen zu den tatsächlich zu erwartenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten zu geben.


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Arzt per Video

Ab Juli können Patienten ihren Arzt auch per Videosprechstunde besuchen. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Möglich macht dies das sogenannte E-Health-Gesetz. Die Leistung ist ein freiwilliges Angebot der kassenärztlichen Regelversorgung und kein Muss für Patienten. Der Erstbesuch muss aber weiterhin beim Arzt persönlich erfolgen.

Verbot bei Hautcremes

Der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon (MI) ist bei Hautcremes und Lotionen nicht mehr zulässig. Das Mittel hatte bei immer mehr Menschen Kontaktallergien ausgelöst. Zudem haben Studien nahegelegt, dass MI die Nervenzellen im Gehirn schädigen kann. Das Verbot gilt für sämtliche auf der Haut verbleibenden Kosmetikprodukte, die ab dem 12. Februar in den Handel gebracht werden.

Neue Stromzähler

Seit Januar ist der Einbau digitaler Strommesser für Haushalte und Unternehmen mit mehr als 10.000 Kilowattstunden Verbrauch verpflichtend. Auch Haushalte mit großen Photovoltaik-Anlagen müssen die neuen Zähler verwenden. Die sogenannten Smart Meter messen den verbrauchten Strom in Echtzeit und übertragen Informationen an den Messstellenbetreiber und Energieversorger. Sie sollen die analogen Ferraris-Zähler ersetzen. Für Verbraucher mit weniger als 6000 Kilowattstunden soll der Einbau auch zukünftig freiwillig bleiben, außer der Vermieter oder der Messstellenbetreiber bestehen darauf.

Ampel-Regel für Radler

Radfahrer müssen sich seit dem Jahreswechsel nach der Ampel für Autos richten, falls an Straßenkreuzungen keine Rad-Ampel vorhanden ist (§ 37 Abs. 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO). Seit Jahresbeginn gelten Radler laut (StVo) als Fahrzeuge. Wer die Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Bei einem Unfall werden 180 Euro fällig.

Führerschein und HU werden teurer

Mit 35 bis 56,50 Euro müssen Autofahrer ab diesem Jahr je nach Bundesland mehr für die Hauptuntersuchung (HU) ohne Abgasuntersuchung (AU) als bisher bezahlen. Fahrzeuge müssen im Turnus von zwei Jahren in der HU auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden. Bei Neuwagen steht die Untersuchung zum ersten Mal nach drei Jahren an. Die HU darf von TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS vorgenommen werden. Teurer wird ebenso die theoretische Führerschein-Prüfung. Die Kosten dafür steigen auf 11,90 Euro. Für eine Prüfung am Computer werden 10,60 Euro erhoben. Auch die Gebühren für die praktische Führerschein-Prüfung sollen steigen: auf 91,50 Euro (Pkw) und 121,38 Euro (Motorrad).

Steuervorteile für E-Autos

Das Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs beim Arbeitgeber wird steuerlich nicht als geldwerter Vorteil gewertet, sodass darauf keine Lohnsteuer gezahlt werden muss. Diese Regelung gilt sowohl für private Fahrzeuge als auch für solche, die vom Arbeitgeber überlassen wurden. Auch Leiharbeiter dürfen in ihrem Betrieb diese Möglichkeit nutzen. Zudem werden Arbeitnehmer beim Kauf von Ladevorrichtungen begünstigt. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die Steuerbefreiung eines Elektroautos wird bei erstmaliger Zulassung von fünf auf zehn Jahre erhöht.

Eltern radeln auf Gehweg

Bis acht Jahren müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, bis zum Alter von zehn Jahren dürfen sie es. Jetzt können ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren mit dem Rad Kinder auf dem Gehweg begleiten. Bisher durften sie dafür nur die Straße benutzen.

Jumbo-Laster im Verkehr

Nun dürfen sie fahren: Die sogenannte Gigaliner kommen nun regulär auf deutsche Autobahnen. Rund 60 Prozent des Autobahnnetzes sind dafür zugelassen. In Berlin und im Saarland dürfen die Lang-Lkw allerdings nicht fahren. Bis Ende 2016 durften die bislang 159 Gigaliner die Autobahnen nur im Feldversuch nutzen.