Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Silvia Dittmann und Hans-Heinrich Jörens hatten sich sehr auf ihren Urlaub auf Teneriffa gefreut, aber zwei Wochen vor Reiseantritt mussten sie die Reise absagen. Grund war eine Auffälligkeit am Herzen von Silvia Dittmann. Sie hatte vor anderthalb Jahren einen Herzinfarkt erlitten und wollte auf Nummer sicher gehen. „Ich musste ins Krankenhaus und hatte Probleme mit dem Herzen. Ich habe auch nochmal drei Stents bekommen“, berichtet sie. Die Stornokosten für die beiden belaufen sich zu diesem Zeitpunkt auf 50 Prozent des Reisepreises, in ihrem Fall rund 1000 Euro. Eine Reiserücktrittsversicherung hatten sie nicht abgeschlossen. „Wir haben uns keine Gedanken gemacht. Ich war gar nicht sicher, bei welchem Fall eine Reiserücktrittsversicherung wirklich wirkt.“
Wer kurzfristig eine Reise absagt, kann nicht damit rechnen, die gesamten Kosten vom Anbieter erstattet zu bekommen. Es fallen Stornokosten an. Je näher der Reisetermin liegt, desto teurer wird´s. Einen Monat vorher muss man meist um die 20 Prozent der Reisekosten als Storno zahlen, ein oder zwei Wochen vorher 50 Prozent. Nur wenige Tage vor Beginn wird der gesamte Preis fällig. Eine Reiserücktrittsversicherung kann einspringen, wenn ein nicht vorhersehbarer Grund die Reise verhindert.
Beispiele
- schwerer Unfall
- plötzliche Krankheit
- Todesfall in der Familie
- Schwangerschaft
- Zerstörung von Eigentum ab 2500 Euro, z. B. ein Wohnungsbrand
- Impfstoffunverträglichkeit
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- neuer Job nach Arbeitslosigkeit
- verpasstes Flugzeug bei Verspätung des ÖPNV von mindestens zwei Stunden
Angst ist hingegen kein Grund, eine Reise nicht anzutreten. Politische Unruhen, Krieg oder zu befürchtende Naturgewalten wie Sturm oder Überschwemmung sind keine Argumente für den Rücktritt. Liegt für ein Land aus den genannten Gründen allerdings eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, können alle Urlauber die Reise kostenfrei stornieren – auch ohne Versicherung.
Was es noch zu beachten gibt, erfahren Sie in verbraucherblick 04/2017.