12. Januar 2016

Was bei Überstunden erlaubt ist

© Early Spring/Shutterstock.com
Abends länger im Büro bleiben, damit die Präsentation fertig wird oder weil ein Kollege überraschend krank geworden ist: Für viele gehört das zum ganz normalen Arbeitsalltag. Im Schnitt macht jeder Arbeitnehmer pro Woche fast drei Überstunden – und nicht immer werden diese auch bezahlt. Doch wann sind Überstunden überhaupt zulässig? Darf der Chef sie einfach anordnen? Und was passiert, wenn ich mich weigere?

Die Deutschen sind Europameister im Überstundenmachen. In keinem anderen Land der Euro-Zone werden mehr Überstunden geleistet als bei uns. Das hat eine Vergleichsstudie der EU ergeben. Vollzeitkräfte haben im Schnitt eine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden, tatsächlich arbeiten sie 40,4 Stunden. Einen Ausgleich dafür gibt es oft nicht. Im Durchschnitt wird nicht mal jede zweite Überstunde vergütet, so das Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB). Doch welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer, wenn es um Überstunden geht? Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, beantwortet die wichtigsten Fragen in verbraucherblick 01/2016.

verbraucherblick: Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Alexander Bredereck: Nur dann, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart ist. Wirksam sind solche Klauseln nur, wenn sie die Anzahl der Überstunden begrenzen, wenn also eine Höchstgrenze genannt wird. Die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen, kann sich auch aus einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder einem Tarifvertrag ergeben. Ohne eine solche Vereinbarung können Überstunden nur in absoluten Notsituationen einseitig angeordnet werden. Automatisch zu Überstunden verpflichtet sind Arbeitnehmer nicht.

verbraucherblick: Wann liegt eine Notsituation vor?

Alexander Bredereck: Jedenfalls nicht dann, wenn im Betrieb einfach gerade viel Arbeit anfällt, zum Beispiel, weil ein wichtiger Großauftrag fristgerecht erledigt werden muss oder chronischer Personalmangel herrscht. Da muss schon mehr passieren. Gemeint sind Fälle wie der: Es brennt, und der Arbeitnehmer geht in den Feierabend, statt die Feuerwehr zu rufen und zu beaufsichtigen. Notsituationen sind Katastrophen, die der Arbeitgeber nicht vorhersehen konnte und die möglicherweise die Existenz des Betriebs gefährden, also etwa Brände, Überschwemmungen oder Havarien. Solche Ereignisse kommen aber nur extrem selten vor.

verbraucherblick: Warum werden so viele Überstunden gemacht?

Alexander Bredereck: Die Notsituationen sind also die Ausnahme. Trotzdem werden viele Überstunden gemacht, und zwar im Prinzip freiwillig. Der Arbeitgeber sagt „Mach mal!“, und der Arbeitnehmer macht. Das ist dann eine mündliche oder konkludente Vereinbarung. Das heißt: Das Verhalten lässt auf einen bestimmten Willen schließen und macht damit eine ausdrückliche Willenserklärung rechtlich überflüssig. Die meisten Arbeitnehmer lassen sich auf so etwas ein, um das Betriebsklima nicht zu gefährden. In kleinen Betrieben, in denen kein Kündigungsschutz besteht, riskiert man bei einer Weigerung den Job, in größeren Betrieben geht zumindest die Gunst des Vorgesetzten verloren. Manche Arbeitnehmer lockt das Geld, und manchen macht die Arbeit tatsächlich Spaß.

verbraucherblick: Sind Wochenendarbeit und Überstunden verpflichtend?

Alexander Bredereck: Das sind zwei verschiedene Dinge. Wochenendarbeit bedeutet nicht automatisch, dass Überstunden gemacht werden. Wenn ich laut Arbeitsvertrag zu Wochenendarbeit verpflichtet bin, muss ich diese auch erledigen. Wenn im Arbeitsvertrag die Arbeitszeit nicht ausdrücklich auf Montag bis Freitag festgelegt ist, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts auch Samstagsarbeit anordnen. Er muss dann einen entsprechenden Zeitausgleich innerhalb der Woche, also zum Beispiel einen freien Wochentag, gewähren. Überstunden betreffen immer die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten, Wochenendarbeit betrifft die Lage der Arbeitszeit.

verbraucherblick: Muss ich länger bleiben, auch wenn ich etwas vorhabe?

Alexander Bredereck: Das hängt davon ab, ob der Arbeitgeber überhaupt berechtigt ist, Überstunden anzuordnen. Wenn ja, muss seine Anordnung auch noch billigem Ermessen entsprechen. Das heißt, er muss unter anderem die privaten Aufgaben und Verpflichtungen des Arbeitnehmers berücksichtigen, die einer zusätzlichen Arbeitsbelastung entgegenstehen können. Dabei kommt es dann sehr auf die Umstände des Einzelfalls an. Zum Beispiel, wie dringlich die betrieblichen Gründe für die Anordnung der Überstunden sind und ob dem Arbeitgeber die geplante Abendveranstaltung bekannt war.

verbraucherblick: Was passiert, wenn ich mich einfach weigere?

Alexander Bredereck: Das ist riskant. Wenn die Verweigerung unberechtigt war, stellt das einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar. Man riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung. Im Zweifel empfehle ich, der Weisung Folge zu leisten und gegebenenfalls im Nachgang feststellen zu lassen, ob die Weisung unzulässig war. Damit riskiert man zwar eine Klimaverschlechterung, nicht aber eine Kündigung.

verbraucherblick: Darf ich von mir aus Überstunden machen, weil ich mein Gehalt aufbessern oder Stunden für einen zusätzlichen freien Tag ansparen will?

Alexander Bredereck: Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, ja. Ansonsten ist das nur möglich, wenn das im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. Das sind dann aber normalerweise allgemeine Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit, keine expliziten Bestimmungen zu Überstunden. Einseitig darf ein Arbeitnehmer auf jeden Fall keine Überstunden machen; zumindest bekommt er sie dann nicht vergütet.

verbraucherblick: Kann sich aus Gewohnheit ein Anspruch auf Überstunden ergeben?

Alexander Bredereck: In der Regel nicht. Die Frage stellt sich häufig bei Teilzeitverträgen. Wer einen Vertrag über 20 Stunden in der Woche hat und über längere Zeit hinweg 30 Stunden arbeitet, kann deswegen keine Vertragsanpassung verlangen. Andererseits ergibt sich daraus auch keine Verpflichtung, auch künftig ständig länger zu arbeiten.

verbraucherblick: Auszahlen lassen oder abfeiern: Kann ich mir das aussuchen?

Alexander Bredereck: Auch hier gilt: Das kommt auf die Regelungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag an. Wenn es keine Regelungen dazu gibt, muss der Arbeitgeber die Überstunden bezahlen. Nur wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, können sie auch abgebummelt werden. Der Arbeitgeber darf jedoch nicht einseitig festlegen, wann der Freizeitausgleich genommen wird. Er muss sich mit dem Arbeitnehmer abstimmen.

verbraucherblick: In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass das Gehalt auch die Ableistung von Überstunden abdeckt. Sind solche Klauseln zulässig?

Alexander Bredereck: Meistens nicht. Wenn zum Beispiel geregelt ist, dass alle Überstunden mit dem normalen Arbeitsentgelt abgegolten werden, ist das unwirksam. Manche Arbeitsrechtler und sogar auch Gerichte halten Klauseln für zulässig, die die maximale Zahl der automatisch abgegoltenen Überstunden auf ungefähr zehn pro Monat beschränken. Ich habe da Zweifel.

verbraucherblick: Was kann ich machen, wenn der Arbeitgeber die Überstunden nicht bezahlen will?

Alexander Bredereck: Meistens stellt sich diese Frage bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Viele Arbeitnehmer erbringen Überstunden im Vertrauen darauf, dass ihr Einsatz entsprechend gewürdigt wird. Eine Kündigung wirkt dann ernüchternd. Überstunden können oft nur für ein paar Monate rückwirkend geltend gemacht werden; zumindest dann, wenn der Arbeitsvertrag entsprechende Ausschlussklauseln enthält. In jedem Fall verjähren die Ansprüche auf Überstundenvergütung nach drei Jahren. Der Arbeitnehmer muss außerdem genau darlegen können, wann er welche Überstunden geleistet hat. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich die Überstunden regelmäßig vom Vorgesetzten abzeichnen. Andernfalls sollte man unbedingt Tagebuch führen. Neben den regulären Arbeitszeiten und den Pausen müssen darin täglich die Überstundenzeiten festgehalten werden. Gut ist, wenn man außerdem Zeugen hat.

verbraucherblick: Wie viele Überstunden sind maximal erlaubt?

Alexander Bredereck: Auch hier kommt es wieder auf die Vereinbarungen an. In jedem Fall muss der Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hinsichtlich der maximal zulässigen Wochenarbeitszeit und arbeitsfreien Zeit zwischen zwei Einsätzen einhalten. Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer in der Regel nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Da das Gesetz von einer Sechstagewoche ausgeht, ergibt sich daraus eine Obergrenze von 48 Stunden pro Woche. Vorübergehend darf die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden erhöht werden. Generell dürfen Sie Überstunden ablehnen, wenn Sie insgesamt mehr als 10 Stunden arbeiten sollen und innerhalb der nächsten sechs Monate keinen Freizeitaus- gleich dafür bekommen können.

verbraucherblick: Wann soll der Betriebsrat informiert werden?

Alexander Bredereck: Immer. Gemäß Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn die betriebsübliche Arbeitszeit verlängert wird. Deshalb gibt es häufig die bereits erwähnten Betriebsvereinbarungen zum Thema Überstunden. Diese regeln dann für alle verbindlich die Handhabung der Überstunden.

verbraucherblick: In vielen Unternehmen gehört es zum guten Ton, abends länger im Büro zu sitzen. Was, wenn ich da nicht mitmachen will: Muss ich Konsequenzen fürchten – vom Chef, aber auch von den Kollegen?

Alexander Bredereck:  Leider ja. Es gibt meiner Erfahrung nach viele Unternehmen, die den Wert ihrer Mitarbeiter nach deren Sitzfleisch bemessen. Wer das Spiel nicht mitmachen will, muss deswegen zwar keine Abmahnung oder Kündigung befürchten. Der Stand im Unternehmen verschlechtert sich allerdings häufig, und bei Kündigungen ist man dann schnell der Erste. Umgekehrt muss man immer im Auge behalten, dass eine Arbeitsunfähigkeit wegen Überlastung auch nicht zur Beliebtheit beiträgt.

verbraucherblick: Wie kann ich mich elegant und freundlich beim Chef beschweren, wenn es mir zu viel wird?

Alexander Bredereck: Da gibt es kein allgemeingültiges Rezept. Allerdings sind in Zeiten von Burnout viele Vorgesetzte für das Thema sensibilisiert. Auf jeden Fall sollten Sie bei einem solchen Gespräch sachlich bleiben. Außerdem ist die Wahl des richtigen Zeitpunkts wichtig. Wenn alle wegen Terminen unter Zeitdruck stehen, wird sich kein Vorgesetzter sachlich mit dem Problem auseinandersetzen können.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.