19. Juli 2021

Das Allerletzte

© Pra Chid/Shutterstock

Bis dass der Tod uns scheidet. Diese Lösung gilt für die Ehe, nicht aber für die Beziehung zum Finanzamt. Denn mit dem Tod endet zwar das Leben, aber nicht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Hat der Verstorbene vor seinem Ableben noch Einkünfte erzielt, beispielsweise wegen Vermietung, und wäre zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gewesen, dann sind die Erben für diese Aufgabe zuständig. Wann muss die letzte Steuererklärung gemacht werden und worauf sollten Angehörige noch achten?

Die Steuererklärung ist für viele ein heikles Thema und vielen ist nicht klar, dass sie eine abgeben müssen – bis die Erinnerung vom Finanzamt kommt. Das kann zur Folge haben, dass man sich nach dem Tod eines Angehörigen nicht nur um eine Steuererklärung kümmern muss, sondern gleich um mehrere aus den vergangenen Jahren. Das Finanzamt kann rückwirkend Steuererklärungen für bis zu sieben Jahre einfordern.

Und das zu wissen, ist wichtig. Denn mehrere Steuererklärungen kosten nicht nur mehr Zeit, sondern Verspätungszuschläge können anfallen. Und die sind dann vom Erben zu tragen. Doch wie erfährt man, ob und wie viele Steuererklärungen abgegeben werden müssen? Das ist eigentlich ganz einfach. Die Steuerpflicht endet mit dem Tod. Hatte der Verstorbene aber im laufenden Jahr noch steuerpflichtige Einnahmen, die noch nicht versteuert wurden, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Das gilt beispielsweise für Mieteinnahmen, aber auch für Renteneinkünfte, sobald sie den Grundfreibetrag übersteigen.

mehr lesen Sie in verbraucherblick 07/2021.

Bestellung Einzelheft
E-Paper 07/2021: 5 €

Bestellung Abo
E-Paper für Buhl-Vertragskunden: 12 Ausgaben für 12 € pro Jahr

E-Paper für alle anderen: 12 Ausgaben für 50 € pro Jahr

steuernsparen.de Carina Hagemann, Jochen Breunig, Alexander Müller und Anna Maringer bilden das Team der steuernsparen-Redaktion. Sie sind zwar erst seit Kurzem für den Blog tätig, haben aber bereits in mehr als 100 Beiträgen komplexe steuerliche Themen einfach erklärt. Dabei bringen Carina Hagemann, Alexander Müller und Jochen Breunig langjähriges Steuer-Know-how mit: Als Bachelor of Arts in Rechnungswesen, Steuern und Wirtschaftsrecht und Diplom Finanzwirte, prüfen sie die steuerliche Richtigkeit der Texte auf Herz und Nieren. Als Quereinsteigerin im Bereich Steuern übersetzt Anna Maringer, Master of Arts in Translationswissenschaften, zwar nicht in Fremdsprachen, dafür aber aus dem Steuer-Deutsch in eine verständliche Sprache.