23. November 2022

Das ist alles nur geliehen

© r.classen/Shutterstock

Was haben Hochzeitskleid, Hüpfburg und Bohrmaschine gemeinsam? Genau, Verbraucher können all diese Gegenstände mieten, statt sie selbst zu kaufen. Dinge zu teilen, hat viele Vorteile. Die sogenannte Share Economy schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt und Ressourcen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen Leihen und Mieten? Welche Anbieter gibt es für welche Gegenstände? Und wer haftet, wenn etwas kaputt geht?

Die neue Heckenschere mit extra langem Arm war teuer. Beim Stutzen der Hecke liegt sie gut in der Hand. Doch genau genommen lagert sie die meiste Zeit nur im Schuppen – eigentlich schade. So geht es mit vielen Werkzeugen, Gartenbesitzer und Heimwerker brauchen sie nur selten im Jahr. Warum also ein teures Gerät kaufen, wenn man auch seine Nachbarn oder Freunde danach fragen kann? Wer dabei kein Glück hat, kann alternativ Werkzeuge im Baumarkt, Bau- und Elektrofachmarkt leihen.

Tipp: Egal, ob Sie etwas bei einer Privatperson, über Apps, Online-Plattformen oder bei Leihläden ausleihen wollen: Klären Sie vorab, wer für mögliche Schäden haftet.

Schon lang bekannt ist das Leihprinzip bei Bibliotheken. Dort können Mitglieder sich Bücher, DVDs, CDs und Spiele für eine gewisse Zeit ausborgen. In der Regel müssen sie dafür nichts bezahlen. Mittlerweile gibt es Plattformen, Apps sowie Läden, die Dinge an Privatpersonen verleihen. Weit verbreitet ist das Teilen von Gegenständen im Bereich Mobilität – etwa beim Carsharing, bei Leihrädern und bei E-Scootern. Bekannte Abo-Anbieter für E-Bikes sind etwa mylo, Greenstorm zusammen mit dem ADAC, Swapfiets. Bei E-Tretrollern sind in größeren Städten etwa Lime, Vio, Bird, Tier und Circ zugelassen. Strenggenommen, handelt es sich bei Sharing-Modellen meist nicht um Leihen, sondern um Mieten, da Kunden oft pro Minute, Tag oder Verbrauch eine Gebühr bezahlen müssen. „Auch wenn beide Begriffe im alltäglichen Sprachgebrauch oft als Synonym verwendet werden, besteht doch ein Unterschied zwischen Leihe und Miete“, erklärt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sobald Geld fließt, geht es um eine Vermietung. Leihen sei genau genommen unentgeltlich.

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Isabelle Modler arbeitet seit August 2014 als freie Journalistin in Berlin. Für den verbraucherblick schreibt sie über Themen wie Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen. Komplexe Sachverhalte erklärt sie anschaulich. Die sonst eher graue Materie kann sie farbig beschreiben. Außerdem liebt sie das Reisen – von unterwegs bringt sie viele Eindrücke, Fotos, Geschichten und praktische Tipps mit.