20. Mai 2021

Das kann teuer werden

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Rechnung nicht bezahlt, Mahnung ignoriert und dann: der Brief vom Inkassounternehmen. Wer Zahlungsfristen überzieht, muss im Zweifel ein Vielfaches von dem bezahlen, was eigentlich gefordert war. Inkassounternehmen unterstützen ihre Auftraggeber dabei, Schulden einzutreiben. Häufig drohen sie dabei mit weiteren Kosten für Gerichtsverfahren oder gar Pfändung. Aber dürfen sie das? Welche Gebühren für überzogene Zahltage sind angemessen? Und woran lässt sich erkennen, ob ein Inkassoschreiben wirklich seriös ist? 

Zwielichtige Muskelprotze, die auch mal handgreiflich werden können – dieses Bild drängt sich schnell auf, wenn es um Inkassounternehmen geht. Was sind das für Leute, die sich darum kümmern, Geld einzutreiben, das Menschen ihren Auftraggebern schulden? „Inkassodienstleister sind ein Stützpfeiler unserer Wirtschaft“, so Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). „Sie versorgen alle unsere Branchen mit Liquidität, verhindern Zahlungsausfälle und sichern dadurch Jobs und unternehmerische Existenzen.“ Laut Zahlen des BDIU richten sich 84 Prozent der Forderungen gegen Privatleute. Typischerweise gehe es dabei um offene Rechnungen nach dem Einkauf in Online-Shops, meist um Produkte im Wert von 100 bis 450 Euro. In der Regel verschicke der Verkäufer innerhalb von 2 bis 3 Monaten selbst 2 Mahnungen. Bleibe die Reaktion darauf aus, werde der Fall nach 3 bis 4 Monaten an ein Inkassounternehmen übergeben.

Zahlen, bitte!

Grundsätzlich gilt: Ware gegen Geld. Bei einem Kauf auf Rechnung geben Dienstleister und Händler oft eine Frist von 7 oder 14 Tagen an. Wer bis dahin nicht bezahlt und eine erste Mahnung erhält, gerät damit in Verzug. Wird auch die in der Mahnung angegebene Zahlfrist überschritten, darf ein Unternehmen seinen sogenannten Schuldnern mit jedem weiteren Mahnschreiben weitere Kosten in Rechnung stellen.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.