22. Juli 2017

Das müssen Mieter bei neuen Eigentümern beachten

© kosmos111/Shutterstock.com
Wenn der Eigentümer einer vermieteten Immobilie wechselt, fragen sich die Mieter meist, wie es nun weitergeht: Darf der neue Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen? Darf er einfach die Miete erhöhen? Beruhigend, wenn Mieter in dieser Situation ihre Rechte kennen.

Der Eigentümer kündigt an, dass er die Immobilie verkaufen will. Meist wollen dann Kaufinteressenten die Wohnung oder das Haus besichtigen. Mieter müssen dies grundsätzlich dulden. Allerdings muss der Eigentümer ausreichend früh ankündigen und mit dem Mieter den Besichtigungstermin abstimmen. Hat der Vermieter einen Käufer für die Immobilie gefunden, gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566, Bürgerliches Gesetzbuch). „Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters ein“, erklärt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Der Vertrag wird grundsätzlich mit dem neuen Eigentümer und Vermieter fortgesetzt.“ Für Mieter ändert sich also in der Regel nichts. Was Sie jedoch zur Kündigung wegen Eigenbedarf und Mieterhöhungen wissen sollten, sagen wir Ihnen in verbraucherblick 07/2017.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.