Das müssen Mieter bei neuen Eigentümern beachten
Der Eigentümer kündigt an, dass er die Immobilie verkaufen will. Meist wollen dann Kaufinteressenten die Wohnung oder das Haus besichtigen. Mieter müssen dies grundsätzlich dulden. Allerdings muss der Eigentümer ausreichend früh ankündigen und mit dem Mieter den Besichtigungstermin abstimmen. Hat der Vermieter einen Käufer für die Immobilie gefunden, gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (§ 566, Bürgerliches Gesetzbuch). „Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters ein“, erklärt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Der Vertrag wird grundsätzlich mit dem neuen Eigentümer und Vermieter fortgesetzt.“ Für Mieter ändert sich also in der Regel nichts. Was Sie jedoch zur Kündigung wegen Eigenbedarf und Mieterhöhungen wissen sollten, sagen wir Ihnen in verbraucherblick 07/2017.