Das rechnet Ihr Arzt wirklich ab
Krankenversicherte haben das Recht zu erfahren, welche Leistungen ihr Arzt für einen Besuch abrechnet. Dabei geht es nicht nur um die Leistungsbeschreibung, sondern auch um die damit verbundenen Kosten. Während Privatversicherte die Abrechnung des Arztes automatisch erhalten und sich das Geld von ihrer Krankenkasse zurückholen, bekommen gesetzlich Krankenversicherte davon im Normalfall nichts mit. Ein Nachteil, der zu steigenden Krankenkassenbeiträgen und manchmal zu Ärger mit Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen führt.
Wer im Supermarkt einkauft, nimmt sich die Ware aus einem Regal und bezahlt sie an der Kasse. Dann gibt es einen Beleg und wer will, kann prüfen, ob die Zahlen darauf mit dem Inhalt des Einkaufswagens übereinstimmen. So ähnlich läuft das auch beim Arzt. Der Unterschied: Eine Quittung für die Dienstleistung gibt es nicht. Zumindest bekommen gesetzlich Krankenversicherte sie nicht automatisch. Ein Recht darauf besteht allerdings. Wir sagen Ihnen in verbraucherblick 04/2017, wie Sie eine Patientenquittung bekommen.