17. April 2017

Das rechnet Ihr Arzt wirklich ab

© Dasha Petrenko/Shutterstock.com

Krankenversicherte haben das Recht zu erfahren, welche Leistungen ihr Arzt für einen Besuch abrechnet. Dabei geht es nicht nur um die Leistungsbeschreibung, sondern auch um die damit verbundenen Kosten. Während Privatversicherte die Abrechnung des Arztes automatisch erhalten und sich das Geld von ihrer Krankenkasse zurückholen, bekommen gesetzlich Krankenversicherte davon im Normalfall nichts mit. Ein Nachteil, der zu steigenden Krankenkassenbeiträgen und manchmal zu Ärger mit Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen führt.

Wer im Supermarkt einkauft, nimmt sich die Ware aus einem Regal und bezahlt sie an der Kasse. Dann gibt es einen Beleg und wer will, kann prüfen, ob die Zahlen darauf mit dem Inhalt des Einkaufswagens übereinstimmen. So ähnlich läuft das auch beim Arzt. Der Unterschied: Eine Quittung für die Dienstleistung gibt es nicht. Zumindest bekommen gesetzlich Krankenversicherte sie nicht automatisch. Ein Recht darauf besteht allerdings. Wir sagen Ihnen in verbraucherblick 04/2017, wie Sie eine Patientenquittung bekommen.

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Andreas Einbock ist seit November 2015 Redakteur bei verbraucherblick. Seine Schwerpunkte sind Finanzen, Technik und Energie – und natürlich das Sparen, weshalb er die meisten Spartricks selbst testet. Zuvor hat er für eine Sonntagszeitung, einen Industrieverband und eine Industrie- und Handelskammer geschrieben.