15. Oktober 2018

Eine für alle Fälle

©Mak3t/Shutterstock

Im Herbst dieses Jahres löst die Bundesregierung ein Versprechen ihres Wahlkampfes ein: Die Musterfeststellungsklage soll Verbrauchern helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn viele Verbraucher geschädigt wurden. Eine richtige Sammelklage, wie man sie aus den USA kennt, ist sie nicht. Verbraucher müssen entweder auf einen Vergleich hoffen oder individuell klagen. Im Kollektivverfahren werden aber alle Umstände geklärt, die eine Vielzahl von Geschädigten betreffen.

Der Bundestag hat am 14. Juni 2018 das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten und damit gerade rechtzeitig, bevor die ersten Ansprüche der Geschädigten des Diesel-Abgasskandals verjähren. Das Kollektivverfahren soll überall eingesetzt werden, wo eine Vielzahl von Verbrauchern geschädigt wurden – zum Beispiel bei zu hohen Gaspreisen, ungültigen Versicherungsverträgen und unzulässigen Bankgebühren. …

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