16. März 2018

Elementarschäden richtig versichern

Wir alle kennen Bilder von verheerenden Überschwemmungs- und Hochwasserschäden. Prognosen von Meteorologen zufolge werden Unwetterereignisse wie plötzlicher Starkregen weiter zunehmen. Anders als Überschwemmungen kann Starkregen unabhängig vom Wohnort jeden treffen. Obwohl Schäden durch Hochwasser und Starkregen existenzbedrohend sein können, sind bislang nur 40 Prozent der Wohngebäude über eine Elementarschadenklausel in der Wohngebäudeversicherung gegen Naturkatastrophen wie die Folgen von Überschwemmung, Erdrutsch, Starkregen und Rückstau versichert. In den vergangenen Jahren waren immer wieder auch Regionen von Starkregen und Überschwemmungen betroffen, die zuvor nicht als Risikogebiete für solche Ereignisse galten. Wer keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, muss die entstandenen Schäden komplett selbst tragen.

Dabei ist der Versicherungsschutz für die meisten unproblematisch und günstig zu bekommen. Leider bieten die wenigsten Versicherer die Elementarschadenversicherung bei einem Vertragsabschluss automatisch als Standardpaket in der Wohngebäudeversicherung an. Die Wohngebäudeversicherung sichert nur die Risiken Sturm, Hagel, Feuer und (Leitungs-)Wasser ab. Der erweiterte Schutz für Elementarschäden muss zusätzlich vereinbart werden. Das ist vielen Versicherungsnehmern nicht bewusst. Sie gehen davon aus, dass sie durch ihre Wohngebäudepolice umfassend gegen Überschwemmung und Starkregen geschützt sind.

Ein Irrtum, der fatale Folgen haben kann. Staatliche Hilfen wird es in Zukunft bei Unwettern nur noch für diejenigen geben, die erfolglos versucht haben, sich zu versichern. In Risikozonen ist es mitunter unmöglich, sein Wohngebäude zu versichern, oder die Versicherer verlangen dafür immens hohe Prämien. Auch Vorschäden, die anzugeben sind, können das Finden eines Versicherers erschweren. Bezahlbaren Versicherungsschutz für alle kann es letztlich nur geben, wenn die zu versichernden Risiken von einer breiten Solidargemeinschaft getragen werden. Aus diesem Grund plädiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für die Einführung einer Pflichtversicherung.

Wer auf der Suche nach einer Elementarschadenversicherung ist, findet weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de, Stichwort Elementarschadenversicherung. Bei möglichen Preisunterschieden von bis zu 300 Prozent bei gleichen Leistungen ist ein Preisvergleich unerlässlich. Fragen beantwortet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentralen.

 

Julia Gerhards - verbraucherblickDr. Julia Gerhards ist als Juristin und Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz tätig. Im Rahmen der Aufklärungskampagne des Landes Rheinland-Pfalz berät sie außerdem am Elementarschadentelefon der Verbraucherzentrale. Zudem betreut sie den Beratungsstützpunkt in Germersheim.

 

 

 

 

 

 

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