Entlassungsmanagement
Egal ob Hüftoperation oder Beinbruch, Schlaganfall oder auch chronischen Krankheiten wie Multiple Sklerose: Viele Menschen lassen eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung im Krankenhaus behandeln und werden nach wenigen Tagen wieder entlassen. Dann sind sie zwar noch längst nicht wieder gesund, doch es ergibt auch keinen Sinn, die Zeit der Genesung komplett in der Klinik zu verbringen. Seit Januar 2012 gibt es deshalb die gesetzliche Verpflichtung zum sogenannten Entlassungsmanagement. Dieses sieht als Teil der Krankenhausbehandlung vor, dass das Klinikpersonal die weitere medizinische Versorgung gemeinsam mit Patienten und Angehörigen planen und koordinieren muss. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die entlassenen Personen möglichst schnell wieder möglichst gesund werden. Alles was Sie dazu wissen müssen, erklären wir Ihnen in verbraucherblick 12/2015.