12. Dezember 2015

Entlassungsmanagement

© Syda Productions/Shutterstock.com
Wer eine schwere oder chronische Krankheit behandeln lässt, ist in der Regel nicht gesund, wenn er aus dem Krankenhaus entlassen wird. Daher sind Kliniken gesetzlich verpflichtet, die weitere medizinische Versorgung zu planen – Entlassungsmanagement lautet der Fachbegriff. Doch viele Patienten wissen das nicht.

Egal ob Hüftoperation oder Beinbruch, Schlaganfall oder auch chronischen Krankheiten wie Multiple Sklerose: Viele Menschen lassen eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung im Krankenhaus behandeln und werden nach wenigen Tagen wieder entlassen. Dann sind sie zwar noch längst nicht wieder gesund, doch es ergibt auch keinen Sinn, die Zeit der Genesung komplett in der Klinik zu verbringen. Seit Januar 2012 gibt es deshalb die gesetzliche Verpflichtung zum sogenannten Entlassungsmanagement. Dieses sieht als Teil der Krankenhausbehandlung vor, dass das Klinikpersonal die weitere medizinische Versorgung gemeinsam mit Patienten und Angehörigen planen und koordinieren muss. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die entlassenen Personen möglichst schnell wieder möglichst gesund werden. Alles was Sie dazu wissen müssen, erklären wir Ihnen in verbraucherblick 12/2015.

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