22. November 2021

Entscheidung im Notfall

© Lordn/Shutterstock

Ein edler Ring am Finger symbolisiert die Ehe und der Bund fürs Leben bringt viele Vorteile für Ehepartner. Übereinander bestimmen dürfen sie deshalb aber nicht. Deswegen ist und bleibt die Vorsorgevollmacht für Eheleute und für alle anderen Volljährigen ein zentrales Dokument, das sich in jedem Notfallordner finden sollte. Immerhin sollen solche Entscheidungsbefugnisse dank einer Gesetzesänderung ab 2023 in Notlagen auch ganz ohne solche Vollmachten möglich sein. Doch die Macht über Partner oder Partnerin ist beschränkt und bestenfalls ein Notnagel. 

Der Irrglaube, dass Ehegatten übereinander bestimmen können, sitzt tief in der Bevölkerung. Sucht man nach den Gründen, so findet man sie in Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach Ehefrauen tatsächlich bis 1977 die Zustimmung ihres Ehemannes benötigten, wenn sie arbeiten gehen oder ein Konto eröffnen wollten. In einigen anderen Staaten hat auch heute noch meist der Ehemann kraft Gesetzes Entscheidungsmacht über sein ihm angetrautes Weib. Solch patriarchales Denken ist dem deutschen Recht inzwischen fremd, was besonders in medizinischen Fragestellungen nicht immer von Vorteil sein muss. Nur im Rahmen der sogenannten Schlüsselgewalt können Eheleute Verträge zur Bedarfsdeckung auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten schließen.

Tatsächlich ist es nach derzeit geltender Rechtslage in Deutschland so, dass die Eheleute nicht automatisch übereinander bestimmen und sich somit auch im Fall der Entscheidungsunfähigkeit vertreten können. Fällt eine Ehefrau heute ins Koma, so kann ihr Ehemann nur dann über die weiteren Behandlungsschritte entscheiden, wenn er eine Vorsorgevollmacht vorlegen kann. Will der Postbote einen Brief mit dem Vermerk „Eigenhändig“ an die Ehefrau zustellen, so kann der Ehemann diesen Brief nur entgegennehmen, wenn er eine entsprechende Postzustellungsvollmacht vorweisen kann. Möchte die Ehefrau bei einer Behörde sich beispielsweise über die Rentenansprüche ihres Ehegatten informieren, benötigt sie dafür eine entsprechende Vollmacht.

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Dirk R. Schuchardt ist seit über 20 Jahren freier Dozent, Autor und Chefredakteur von Rentenfernsehen.de. „Altersvorsorge ist nichts anderes als ein Zwiegespräch mit seinem künftigen Ich!“, ist seine Maxime. In seinen Seminaren beweist er stets, dass das Thema Rente alles andere als langweilig ist.