19. Juli 2018

Schuldenberg statt Geldsegen

© Olena Yakobchuk/Shutterstock

Ein unverhofftes Erbe – nicht immer steckt ein hübsches Sümmchen der verstorbenen lieben Erbtante dahinter. Der erhoffte Geldsegen kann sich auch als ordentlicher Schuldenberg entpuppen. Und für Schulden des Verstorbenen haften stets seine Erben. Wenn man plötzlich erbt und nicht sicher ist, um was genau es sich bei der Hinterlassenschaft handelt, sollte man besonnen und ruhig vorgehen. Das ist bei einem familiären Todesfall häufig leichter gesagt als getan.

Es war kurz vor den heute-Nachrichten um 19 Uhr, als es unvermittelt an der Türe schellte. Angela Lansen aus Bonn staunte nicht schlecht, als sie vor ihrer Türe zwei Kripo-Beamte begrüßen konnte: den Dienstausweis in der einen Hand und ein Familienstammbuch in der anderen. „Sind Sie Angela Gertrud Lansen, geborene Ritzenhoff, Tochter von Karl-Heinz Ritzenhoff? Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Vater gestern verstorben ist. Unser Beileid.“

Das Beileid hätten sich die Beamten sparen können. Die heute 49-jährige hatte seit über 37 Jahren kein Kontakt mehr zu ihrem Erzeuger gehabt. Als sich ihre Eltern scheiden ließen, hatte Angela, ebenso wie ihre Geschwister, alle Kontakte zu ihrem Vater abgebrochen. Sie hatte ihn später weder über ihre Hochzeit informiert noch über die Geburt seiner Enkel. „Was habe ich mit dem Mann zu schaffen?“ Auf diese Frage gaben ihr die Polizisten keine Antwort, wohl aber den Hinweis, dass sie und ihre Geschwister sich als Bestattungsverpflichtete um die Beerdigung zu kümmern haben. …

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