24. Oktober 2022

Früh handeln

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Ein Unfall, eine Krankheit – es kann sehr schnell passieren, dass man nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu fällen. Auch wenn viele denken, dass dann der Partner, die eigenen Kinder oder Geschwister entscheiden dürfen, stimmt das nur bedingt. Sollen die Familienmitglieder handlungsfähig bleiben, müssen sie vorher bevollmächtigt werden, die Alltagsgeschäfte zu regeln und in Gesundheitsfragen die gewollten Antworten zu geben. Dabei spielen die Vorsorge- und die Bankvollmacht eine zentrale Rolle.

Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte zu regeln, muss das ein anderer für ihn tun. Solang man gesund ist, fällt es schwer, sich eine entsprechende Situation auszumalen. Aber schon ein Schlaganfall oder ein Unfall können das Leben komplett verändern. Schnell ist man dann auf andere angewiesen. Auch Demenz kann ein Grund dafür sein, Entscheidungen besser anderen zu überlassen. Dabei geht es allerdings um einen schleichenden Prozess. Umso wichtiger ist es, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen, entsprechende Verfügungen und Vollmachten aufzusetzen. Denn wenn Ärzte und Notare vermuten, dass die Person, die eine Vollmacht geben soll, nicht weiß, was sie unterschreibt, wird es kein entsprechendes Dokument geben. Und das kann Konsequenzen haben.

Kinder dürfen beispielsweise ohne Vollmacht nicht im Namen des Angehörigen handeln. „Für Ehepartner dagegen gibt es ab Januar 2023 eine Neuregelung“, sagt Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner in Berlin. Denn im Rahmen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird die Ehegattenvertretung eingeführt. „Dann können Ehegatten sich also bis zu sechs Monate in betreuungsrechtlichen Fragen vertreten. Das ist mehr als ausreichend, um ein offizielles Betreuungsverfahren durchzuführen und somit auch über diese Zeit hinaus Entscheidungen im Sinne des Ehepartners treffen zu können“, so der Fachanwalt. Ganz praktisch kann der Ehepartner also beispielsweise darüber entscheiden, ob eine Operation durchgeführt oder ein spezielles Medikament wie ein Antibiotikum gegeben werden soll. Dabei muss er jedoch immer das beachten, was sein Partner in einer solchen Situation vermutlich wollen würde.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.