19. Mai 2022

Gehts noch, Alter?!

© fizkes/Shutterstock

In ganz gewöhnlichen Alltagssituationen sehen sich Senioren manchmal einer gewissen Benachteiligung ausgesetzt. So müssen sie zum Beispiel mit höheren Zinsen oder einem Aufschlag auf die Versicherungsprämie rechnen. Bei der Kfz-Versicherung etwa ist ein altersbedingter Risikoaufschlag erlaubt. Senioren kommen trotzdem nicht unbedingt teurer weg. Doch wann sollten sich ältere Menschen wehren und welche Chancen haben sie gegen Banken, Versicherungsgesellschaften und Arbeitgeber?

Altersdiskriminierung ist in Deutschland verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen im Beruf, aber auch bei Geschäften des täglichen Lebens und dem Abschluss von Versicherungen. Trotzdem berichten gerade ältere Menschen häufig von altersbedingten Nachteilen bei der Arbeitssuche oder von einem erschwerten Zugang zu Finanzdienstleistungen. Das kann im Einzelfall gerechtfertigt sein. Das Alter eines Menschen ist für Banken und Versicherungen durchaus ein Risikofaktor und sie dürfen diesen in ihre Kalkulation einbeziehen. Er darf aber nicht alleiniges Kriterium sein, ein Mensch also nicht ausschließlich aufgrund des Alters abgelehnt oder benachteiligt werden.

Kredite

Für Banken bedeutet ein höheres Alter des Kreditnehmers ein Risiko. Die Kreditverpflichtung geht zwar im Todesfall auf den Erben über, dieser könnte das Erbe aber ausschlagen. Manche Banken weigern sich deshalb, Senioren Kredite zu geben, oder verlängern Darlehen nicht. Das ist unzulässig, wenn die Bank nicht einmal eine Bonitätsprüfung durchführt und nicht auf die Sicherheiten schaut. Senioren, die den Verdacht haben, dass sie ausschließlich aufgrund ihres Alters keinen Kredit bekommen, sollten einen Zeugen mit zu den Bankgesprächen nehmen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informieren, wenn sich der Verdacht erhärten sollte. Außerdem können sich Betroffene an die Ombudsleute des Bankenverbandes wenden, wenn sie sich durch das Verhalten einer privaten Bank benachteiligt fühlen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben eigene Schlichtungssysteme.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.