Gesetzesänderung beendet gewerbliche Sterbehilfe
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Am 6. November 2015 hat der Bundestag über die Frage entschieden, ob die sogenannte Suizidbeihilfe in Deutschland einer Neuregelung bedarf. Die Frage hatte im Vorfeld heftige Diskussionen ausgelöst und zu insgesamt fünf unterschiedlichen Gesetzentwürfen geführt.
Am Ende hat sich eine klare Mehrheit der Abgeordneten für eine Neuregelung entschieden, nach der zwar die Suizidbeihilfe grundsätzlich straffrei bleibt, die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ allerdings mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird. Es stellt sich damit für Betroffene, Angehörige und Ärzte die Frage, wo die entscheidende Grenze zur „Geschäftsmäßigkeit“ verläuft. Mehr dazu in verbraucherblick 01/2016.