15. Oktober 2018

Guter (Rechts-)Rat muss nicht teuer sein

Rechtsberatung kann günstiger sein, als viele glauben. Wie viel man als Mandant zahlen muss, ist in der Regel von Beginn an kalkulierbar. Teilweise sind die Honorare sogar gedeckelt. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es staatliche Unterstützung.

Anwälte zeigen ihren Mandanten, welche Rechte diese haben und helfen ihnen, sie durchzusetzen, außergerichtlich und in einem Prozess. Die Bezahlung, die ein Anwalt dafür berechnet, kann er theoretisch frei wählen. Was er berechnen darf, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie viel ein Mandant letztlich zahlen muss, legen er und der Anwalt vor der Beratung in einer Honorarvereinbarung fest. Solange nichts anderes vereinbart ist, müssen Verbraucher für eine Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens maximal 250 Euro plus Porto zahlen. Zusätzlich fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Bleibt es bei einem ersten Beratungsgespräch, kostet das für Verbraucher höchstens 190 Euro netto, wenn kein anderes Honorar ausgemacht ist – dazu kommen Steuern und Gebühren.

Bei Gerichtsverfahren hängen die Honorare vom jeweiligen Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert ab. Also davon, um wie viel Geld es bei dem Prozess geht. Schließlich macht es für die Arbeit eines Anwalts einen Unterschied, ob sein Mandant um ein Millionenerbe oder um eine vierstellige Abfindung prozessiert. Ausnahmen sind Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen.

Anwälte wissen natürlich, dass zufriedene Mandanten die beste Werbung sind. Kein Kollege hat etwas davon, wenn sich ein Mandant über eine zu hohe Rechnung ärgert oder sie nicht nachvollziehen kann. Wer zum Anwalt geht, sollte sich daher nicht scheuen, zu Beginn nach den Kosten zu fragen.

Wer Hartz IV bezieht oder wenig verdient, kann für eine Rechtsberatung staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber möchte es damit auch Menschen mit geringem finanziellen Spielraum ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. Mit Beratungshilfe können sie außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt ihrer Wahl finanzieren. Wer die Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss beim zuständigen Amtsgericht den Antrag stellen. Prozesskostenhilfe (PKH) sichert die Unterstützung eines Anwalts vor Gericht. Sie muss beim Prozessgericht beantragt werden, also bei dem Gericht, das den Prozess führt. Wer PKH bekommt, muss für den Anwalt entweder gar nichts zahlen oder kann das Honorar in Raten begleichen. Für PKH- oder Beratungshilfemandate dürfen Anwälte nur das gesetzliche Honorar nach dem RVG verlangen.

Verbraucher, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, brauchen sich meist gar keine Sorgen zu machen. Dafür sollte vor der Beratung geklärt werden, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz zum Tragen kommt.

 

Rechtsanwalt Swen Walentowski  ist Redaktionsleiter und Sprecher von anwaltauskunft.de, das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins. Das Portal richtet sich an Verbraucher und bietet Informationen und Tipps zu rechtlichen Alltagsfragen.