22. Juli 2016

Handel muss Elektrogeräte zurücknehmen

Ab dem 24. Juli 2016 müssen Händler alte Elektrogeräte beim Neukauf kostenlos zurücknehmen. Dabei muss das Neugerät weitgehend die gleichen Funktionen wie das ausrangierte haben. Die Herkunft des Altgeräts spielt keine Rolle. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern ist kein Neuerwerb nötig. Die neue Bestimmung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) gilt für Geschäfte sowie Onlinehändler mit einer Verkaufs-, Versand- oder Lagerfläche für diese Geräte ab 400 Quadratmeter. Im Internet finden Verbraucher Sammelstellen.