19. Juli 2018

Immer auf die Kleinen

© Boiko Y/Shutterstock

Am 25. Mai endete die Schonfrist bei der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihr Ziel soll sein, dass weniger Daten von Bürgern erhoben und für kürzere Zeit gespeichert werden und man jederzeit Auskunft darüber verlangen kann, welche Daten und wofür über einen selbst gespeichert sind. Die Datenschutzgesetze betreffen alle, die Daten erheben und verarbeiten – und damit auch über 600.000 Vereine in Deutschland. Wie setzen sie die Anforderungen geschickt um?

Auch in kleinen Vereinen fallen Daten an: Namen und Anschriften der Mitglieder, häufig deren Geburtsdatum sowie das Beitrittsdatum. Wird der Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen, kommt noch die Bankverbindung hinzu. Der Zettelkasten wird heute wohl größtenteils ausgedient haben. Meist werden die Daten elektronisch verwaltet und dazu gibt es alle möglichen Lösungen – von der Tabellenkalkulation über kleine Datenbanken bis zur speziellen Vereinssoftware. Nicht wenige Vereine haben dazu noch eine Internetpräsenz, und auch fast jede kleine Webseite ist von den Änderungen betroffen. …

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