20. Januar 2020

Keine Sterne in Athen

© 710053894 Makistock/Shutterstock

Jeder freut sich auf den Urlaub. Das ist die Zeit des Jahres, die man mit den Liebsten genießen möchte. Dazu hat man sich aus der Flut von Feriendomizilen eines ausgesucht, oft anhand persönlicher Vorlieben und Bewertungen im Netz. Doch manchmal sieht das Hotel in der Realität ganz anders aus als im Reisekatalog oder im Internet. Unter Umständen hat man dann einen Anspruch auf Entschädigung. Um diese zu bekommen, braucht man aber gute Nerven und bestenfalls auch eine Rechtsschutzversicherung.

Das geht ja gut los! Als Jochen D. mit seiner Frau am 23. Dezember in einem Hotel in Amsterdam eincheckt, bekommt er ein Standardzimmer – obwohl er ein Executive Zimmer gebucht hatte. Er reklamiert sofort an der Rezeption. Der Mitarbeiter dort will das Problem zunächst nicht sehen. Man habe genau das Zimmer bekommen, das man bezahlt habe. Erst nachdem das Ehepaar auf die Raumbeschreibung in der Buchungsbestätigung hinweist, bekommt es den Schlüssel für ein anderes, größeres Zimmer. Das scheint jedoch länger nicht benutzt oder zumindest nicht geputzt worden zu sein: Spinnweben hängen in den Ecken, der Abfluss unter dem Waschbecken ist provisorisch befestigt, der Duschkopf hat seine besten Zeiten längst hinter sich. Jochen D. beschließt, beide Augen zuzudrücken. Schließlich ist Weihnachten, und eigentlich will das Paar nur seine Ruhe.

Als sie bei der Abreise gefragt werden, ob alles in Ordnung war, sagen sie ihre ehrliche Meinung. Die Antwort: „Wir wissen, dass diese Zimmer renoviert werden müssen. Die Arbeiten sollen im Februar beginnen.“ Die beiden teilten ihre Erfahrungen der Plattform mit, über die sie gebucht hatten. Sie schreibt sich auf die Fahnen, Luxusreisen günstiger zu verkaufen. Die Originalantwort inklusive Rechtschreib- und Grammatikfehlern: „Es tut uns sehr leid dass sie mit ihrem Aufenthalt im Hotel nicht zufrieden waren und werden uns umliegend darum kümmern dass unsere Qualtitätsstandarts vor Ort wieder erfüllt werden. Ebenfalls werden wir Kontakt zum Hotel aufnehmen und darum bitten uns mitzuteilen ab wann Umbaumaßnahmen stattfinden damit wir zu der Zeit keine Gäste im Hotel haben damit diese nicht durch Baulärm gestört werden.“

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.