13. Dezember 2018

… und raus bist du!

©TheVectorminator/Shutterstock

Ein Mann erkrankt an Krebs, leidet monatelang unter den Folgen. Die Krankenkasse weiß um seinen Zustand, zahlt ihm regelmäßig Krankengeld. Als die Hausärztin ihm einmal nicht rechtzeitig eine neue Krankschreibung ausstellen kann, vertraut er auf ihren Vorschlag, die Bescheinigung rückwirkend nachzureichen. Doch laut Gesetz ist das nicht möglich, das Krankengeld wird ersatzlos gestrichen. Immer wieder tappen kranke Menschen in die sogenannte Krankengeld-Falle. Betroffene treibt das zuweilen in den finanziellen Ruin.

Alles neu macht der Mai – dass diese abgedroschene Phrase sich so für ihn bewahrheiten würde, hat Philipp Stepp wohl kaum für möglich gehalten. Es ist dieser Monat im Jahr 2017, an dem sein Leben gleich mehrmals durcheinandergerät. Zuerst erreicht den zweifachen Vater, der nach Ende seiner Elternzeit eine neue Stelle angenommen hat, noch während der Probezeit die Kündigung, kurz darauf verstirbt seine Mutter und dann ist da noch dieser Untersuchungstermin wegen der verhärteten Stelle an seiner Brust. Am 30. Mai, dem Geburtstag seiner Lebensgefährtin, erfährt Philipp Stepp, dass er Brustkrebs hat. …

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.